Kündigung bei Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen

Weigert sich ein Arbeitnehmer aus religiösen Gründen, eine Tätigkeit auszuführen, zu der er sich vertraglich verpflichtet hat, darf ihm der Arbeitgeber kündigen, sofern er ihn nicht anderweitig einsetzen kann (BAG, Urt. v. 24.2.2011 – 2 AZR 636/09).  Der Kläger ist gläubiger Moslem und war als „Ladenhilfe“ für den beklagten Einzelhandelsmarkt tätig. Als dieser ihm Arbeitsaufgaben im Getränkebereich zuwies, die den Umgang mit Alkoholika erfordern, weigerte sich der Kläger, sie auszuführen. Sein Glaube hindere ihn daran, an der Verbreitung von Alkohol mitzuwirken. Daraufhin kündigte die Beklagte ordentlich.

 

Das LAG hielt die Kündigung für wirksam. Das BAG hob die Entscheidung auf und verwies die Sache zurück. Behauptet ein Mitarbeiter, es sei ihm aus religiösen Motiven nicht möglich, eine vertraglich geschuldete Tätigkeit zu erbringen, muss er dem Arbeitgeber die Gründe genau darlegen und deutlich machen, an welchen Tätigkeiten im Einzelnen er sich gehindert sieht. Erlaubt es die betriebliche Organisation des Arbeitgebers, den Mitarbeiter vertragsgemäß einzusetzen, ohne dass die Tätigkeiten mit seinem Glauben in Konflikt geraten, ist er verpflichtet, dies zu tun. Ansonsten darf er kündigen. Hier konnte das BAG jedoch den Sachverhaltsdarstellungen des Klägers nicht hinreichend deutlich entnehmen, welche Tätigkeiten genau er aus religiösen Gründen angeblich nicht ausführen könne. Folglich sah es sich außer Stande, zu entscheiden, ob die Beklagte ihm andere Aufgaben hätte zuweisen können, statt zu kündigen.

Wie wird eine Aufhebungsvereinbarung fehlerfrei abgeschlossen? Was sind die DOs & DON’Ts bei der Kündigung? Die HR-Zertifizierung vermittelt Ihnen diese und weitere Grundlagen für einen rechtssicheren Umgang in Ihrem Alltag als HR-Mitarbeiter:in.

Printer Friendly, PDF & Email

Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen kann durch das Bedürfnis des Arbeit

Die Frage, wie der richtige Umgang mit suchtkranken Beschäftigten aussieht, ist im Arbeitskontext immer wieder relevant. Im Zusammenhang mit der

Fahrradlieferanten (sogenannte „Rider“), die Speisen und Getränke ausliefern und ihre Aufträge über eine Smartphone-App erhalten, haben Anspruch

Das Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Auslegung des Unionsrechts zu der Frage ersucht, ob ein der

Die Parteien streiten im Revisionsverfahren noch darüber, ob der Kläger der Beklagten zum Ersatz von Anwaltskosten i. H. v. 66.500,00 Euro für

Der Freistaat Bayern muss nicht die gemäß dem sog. Kreuzerlass angebrachten Kreuze in seinen Dienstgebäuden entfernen. Das hat das