„Negerkuss“ in der Kantine bestellt – fristlos entlassen

Source: pixabay.com
Source: pixabay.com

Ein Arbeitnehmer durfte nicht ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden, weil er in der Kantine bei einer aus Kamerun stammenden Mitarbeiterin einen „Negerkuss“ bestellte. Das entschied das ArbG Frankfurt a. M. (Urt. v. 13.7.2016 – 15 Ca 1744/16).

Ein langjähriger Mitarbeiter des Reiseveranstalters Thomas Cook orderte in der Kantine einen „Negerkuss“ – er meinte damit die beliebte Schaumzuckernachspeise mit dem Schokoüberzug. Die Mitarbeiterin, die er dafür angesprochen hatte, stammte aus Kamerun. Daraufhin kündigte der Reiseveranstalter dem Beschäftigten fristlos, weil das Unternehmen darin eine Diskriminierung sah.

Das ArbG urteilte, dass der Mann aus dem mittleren Management nicht ohne Weiteres – weder ordentlich noch außerordentlich fristlos – hätte gekündigt werden dürfen. Er habe über zehn Jahre beanstandungsfrei gearbeitet. Daher wäre eine vorherige Abmahnung notwendig gewesen.
Ein Unternehmenssprecher des Reiseveranstalters sieht das anders: man wolle zwar zunächst die schriftliche Urteilbegründung abwarten, es handele sich aber nicht um einen einmaligen Vorfall. Der Manager habe die Mitarbeiterin der Kantine bereits zum wiederholten Mal provoziert.
Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Die Anforderungen an Sie als Personaler und Personalerin werden zunehmend anspruchsvoller. Damit Sie Ihr Know-How in der täglichen Arbeit erfolgreich einsetzen können, vermittelt Ihnen unser Online-Kurs innerhalb von 3 Monaten eine umfassende Ausbildung.

Printer Friendly, PDF & Email

Wer mit einem äußerst scharfen Filetiermesser hantiert, muss besonders sorgfältig agieren, um Verletzungen von Kollegen auszuschließen. Nicht jeder

Das ArbG Berlin hat die fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung einer Redakteurin des Senders Deutsche Welle für unwirksam erklärt (ArbG Berlin

Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat entschieden, dass die DHV – Die Berufsgewerkschaft e. V. (DHV) nicht tariffähig ist (BAG, Beschl. v. 22

Eine tarifliche Regelung, nach der ein angestellter Zeitschriftenredakteur dem Verlag die anderweitige Verwertung einer während seiner

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungsschutzklagen von drei Fahrradkurierfahrerinnen und -fahrern abgewiesen, denen aufgrund ihrer Teilnahme an

Liest eine Arbeitnehmerin, die im Rahmen ihrer Buchhaltungsaufgaben Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto ihres Arbeitgebers hat, unbefugt eine an