Sozialversicherung: Handballtrainer ist abhängig beschäftigt

Quelle: pixabay.com
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Ein Handballverein muss für seine Trainer der Herren- und Damenmannschaften mehr als 20.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Das entschied das SG Heilbronn mit Urteil vom 27.9.2016 (S 11 R 3919/13).

Ein Handballverein aus dem Kreis Ludwigsburg zahlte dem Trainer der Herrenmannschaft ab Juli 2008 ein monatliches Bruttogehalt i. H. v. 3.450 Euro. Wegen unzureichenden sportlichen Erfolgs entließ man ihn im Dezember 2009. Bis zum Vertragsende im Juni 2010 erhielt die vereinbarte Vergütung weiter. Die Trainerin der Damenmannschaft erhielt im Zeitraum 2007/2008 eine monatliche Pauschale von 600 Euro und zusätzlich 150 Euro für das Training der A-Juniorinnen.
Ende Juli 2011 führte die Deutsche Rentenversicherung Bund eine Betriebsprüfung durch und forderte Sozialversicherungsbeiträge von mehr als 20.000 Euro nach. Die beiden Trainer seien abhängig beschäftigt gewesen, der Verein habe aber keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt.

Die dagegen gerichtete Klage des Handballvereins war erfolglos. Nach Ansicht des Gerichts handele sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die Trainer seien in den Vereinsbetrieb eingegliedert gewesen und hätten kein unternehmerisches Risiko getragen, weil sie keine eigenen Betriebsmittel oder Eigenkapital eingesetzt hätten. Bälle und Trikots seien vom Verein gestellt worden. Auch die Trainingszeiten seien vorgegeben gewesen. Die Trainer hätten darüber hinaus keinen bestimmten Erfolg geschuldet. Der Verein habe das pauschal vereinbarte Honorar auch bei Verhinderung (bspw. wegen Erkrankung) weitergezahlt. Der Handballverein habe von seinem Weisungsrecht Gebrauch gemacht und den Trainer im Dezember 2009 gegen seinen Willen freigestellt. Dem widerspreche auch nicht, dass beide Trainer gleichzeitig einer anderweitigen Beschäftigung nachgegangen seien.

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