Trotz Verkehrsunfall keine Rente wegen Erwerbsminderung

(c) Rainer Sturm/ pixelio.de
(c) Rainer Sturm/ pixelio.de

Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf die Zahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung, wenn er einen Autounfall verursacht und zur Zeit des Unfallgeschehens keine Fahrerlaubnis besitzt sowie 1,39 Promille Alkohol im Blut hat. So entschied das SG Gießen mit einem, am 18.3.2014 bekanntgegebenen, Urteil (S 4 R 158/12).

Ein 28-jähriger Koch fuhr nachts mit seinem PKW in einen Erdhügel auf der Autobahn. Dabei zog er sich mehrere Frakturen und eine Armnervenschädigung zu. Aufgrund der Unfallfolgen konnte er seinen Beruf und auch andere Tätigkeiten nicht mehr ausüben. Daraufhin beantragte er bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen eine Rente wegen Erwerbsminderung. Diese lehnte eine Zahlung jedoch ab und begründete ihre Entscheidung damit, dass der Antragsteller zum Unfallzeitpunkt keine Fahrerlaubnis besaß sowie 1,39 Promille Alkohol im Blut hatte und das AG Groß-Gerau ihn dafür bereits zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt hat. Der Angestellte argumentierte, dass die vorsätzlich begangene Fahrt ohne Führerschein nicht kausal für den Unfall gewesen sei. Weil er mal einen Führerschein besessen habe, würde er sowohl über die theoretischen, als auch über die praktischen Kenntnisse verfügen. Die Trunkenheit im Verkehr habe er nur fahrlässig begangen. Das SG Gießen gab der Rentenversicherung Recht.

Das Gericht war der Auffassung, dass es nicht zu dem Unfall gekommen wäre, wenn der Kläger nicht gefahren wäre. Insoweit könne das Fahren ohne Führerschein auch nicht losgelöst von der fahrlässigen Trunkenheit im Straßenverkehr betrachtet werden. Zur Zeit des Unfalls habe er aufgrund des Alkoholkonsums nicht mehr über die Kenntnisse verfügen können, die für das Autofahren notwendig seien. Insoweit dürfe sich die Versicherung auf § 104 Abs. 1 SGB VI berufen. Danach kann eine Rente ganz oder teilweise versagt werden, wenn sich die Berechtigten die für die Rentenleistung erforderliche gesundheitliche Beeinträchtigung bei einer Handlung zugezogen haben, die nach einem strafgerichtlichen Urteil ein Verbrechen oder ein vorsätzliches Vergehen darstellt. Es liege auch kein Ermessensfehler vor. Die Vorschrift solle einen Ausgleich schaffen zwischen dem Grundsatz, dass das Sozialrecht keine strafrechtlichen Funktionen wahrzunehmen hat und dem sozialethisch schwer akzeptablen Ergebnis, dass schwere Verstöße gegen das Strafgesetzbuch durch Leistung von Sozialleistungen „belohnt“ werden.

Kein Papier mehr? Dann ist AuA-Digital genau das Richtige für Sie. Einfach 60 Tage kostenlos testen. Nutzen Sie die papierlose Abrufbarkeit von tausenden Fachinformationen und Entscheidungs-Kommentaren.

Printer Friendly, PDF & Email

Die nur befristete Gewährung einer Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung steht einem Anspruch auf betriebliche

Der eine betriebliche Invaliditätsrente zusagende Arbeitgeber darf die Leistung in einer Versorgungsordnung, die für eine Vielzahl vorformulierte

Im Jahr 2021 gab es etwa 97,3 Millionen Versicherungsverhältnisse (ohne Schüler-Unfallversicherung) in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen

Die Frage, wie der richtige Umgang mit suchtkranken Beschäftigten aussieht, ist im Arbeitskontext immer wieder relevant. Im Zusammenhang mit der

Wer mit einem äußerst scharfen Filetiermesser hantiert, muss besonders sorgfältig agieren, um Verletzungen von Kollegen auszuschließen. Nicht jeder