Geleitwort: In alter Frische ins nächste Jahrzehnt!

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 Volker Hassel - Chefredakteur der Zeitschrift Arbeit und Arbeitsrecht, Berlin; FOTO: KATY OTTO
Volker Hassel - Chefredakteur der Zeitschrift Arbeit und Arbeitsrecht, Berlin; FOTO: KATY OTTO

Liebe Leserin, lieber Leser,

mit Ausgabe 1/15 startet Arbeit und Arbeitsrecht in den 70. Jahrgang!
Das ist schon unglaublich, allein wenn ich daran denke, dass ich erst kurz vor dem 60. „Geburtstag“ von AuA zur Redaktion gestoßen bin. Und was sich nur seitdem alles getan hat: Angela Merkel wurde die erste Bundeskanzlerin, das AGG trat in Kraft und zog Ängste sowie (im Laufe der Jahre gar nicht so sehr beängstigende) Rechtsprechung nach sich, die Agenda 2010 begann zu wirken und half uns über die Finanz- und Wirtschaftskrise, das BAG ließ bei „Emmely“ in seine Rechtsprechung zu Bagatellkündigungen plötzlich erworbenes „Vertrauenskapital“ einfließen und kippte im selben Jahr den Grundsatz der Tarifeinheit (den nun der Gesetzgeber gerade wiederherstellen will). Die europäischen Gerichte verschafften sich zunehmend Gehör und krempelten bspw. Das deutsche Urlaubsrecht grundlegend um, die SPD setzte einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn durch, und so weiter und so fort. Wenn Sie unsere Zeitschrift schon länger lesen, haben Sie all das – und noch viel mehr – intensiv verfolgen können.

Auch AuA selbst hat in diesen Jahren viel geleistet: Das Heft „relaunchte“ (schließlich wollen wir sexy bleiben ...), daneben wurden die Website und der Newsletter optisch und inhaltlich mehrfach optimiert. Insbesondere das Angebot für Abonnenten haben wir kontinuierlich ausgebaut: zunächst mit dem AuA-Onlinearchiv, dann folgten unsere neuen Auftritte in den sozialen Medien, um bei Twitter und Facebook mit der AuA-Community noch stärker zu diskutieren oder für YouTube unsere Leser (und die Verlagsleitung) 100 Meter im fast freien Fall gen Alexanderplatz springen zu lassen.

Mit der AuA-Magazin-App haben Abonnenten uns nun auch seit zwei Jahren auf dem Tablet immer mit dabei, das Seminarangebot wurde um die erfolgreichen AuA-Webinare erweitert und nicht zu vergessen: der „Kongress Arbeitsrecht“, der im Februar bereits zum zehnten Mal stattfindet und einen Spitzenplatz unter den arbeitsrechtlichen Fachtagungen einnimmt.

Damit nicht genug. So kurz nach Weihnachten sind wir natürlich noch in Spendierlaune: AuA-Abonnenten erhalten ab dem zweiten Quartal 2015 (pünktlich zu den Personalmessen im Frühjahr) die Inhalte des neuen AuA-„Abo plus“ bis zum Jahresende gratis! Darin enthalten sind neben einem Flatrate-Zugang zu den Inhalten unserer neuen AuA-Kommentar-App (ebenfalls ab dem zweiten Quartal auf dem Markt) zwei AuA-Webinare nach freier Wahl. Und schließlich werden Nutzer der juristischen Online-Fachdatenbank „juris“ unsere Inhalte ab diesem Jahr auch dort vorfinden.

Für den Verlag und die HUSS-Unternehmensgruppe – mit der Berliner HUSS-MEDIEN GmbH sowie den Münchener Unternehmen HUSS-VERLAG GmbH, Euroexpo Messe- und Kongress GmbH und der Bavaria-Druck GmbH – ist 2015 ebenfalls ein besonderes Jahr. Das Familienunternehmen kann mit Stolz auf 40 erfolgreiche Jahre zurückblicken. Den Grundstein dafür legte Verleger und AuA-Herausgeber Wolfgang Huss 1975, als er die HUSS-VERLAG GmbH in Schwabing gründete.

Passend zum 70. Jahrgang und aus aktuellem demografischem Anlass haben wir Alter und Arbeit („AuA“) zum Titelthema dieser Ausgabe gemacht. Aber keine Sorge: Auch wenn es den Anschein haben könnte, ist das Model auf dem Cover kein Mitarbeiter der Redaktion. Und unsere technische Ausstattung ist selbstverständlich auf der Höhe der Zeit.

In diesem Sinne einen guten Start in alter Frische!

Wie wird eine Aufhebungsvereinbarung fehlerfrei abgeschlossen? Was sind die DOs & DON’Ts bei der Kündigung? Die HR-Zertifizierung vermittelt Ihnen diese und weitere Grundlagen für einen rechtssicheren Umgang in Ihrem Alltag als HR-Mitarbeiter:in.

Redaktion (allg.)

· Artikel im Heft ·

Geleitwort: In alter Frische ins nächste Jahrzehnt!
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Prinzip 1: Handle mit dem Mut eines Künstlers

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