Wann müssen Abfindungen gezahlt werden?
Wir müssen leider aufgrund unserer Auftragsentwicklung einigen Mitarbeitern betriebsbedingt kündigen. Unter welchen Voraussetzungen sind wir verpflichtet, den Gekündigten eine Abfindung zu bezahlen?
Ein Personaler aus einem mittelständischen Unternehmen
Ein Personaler aus einem mittelständischen Unternehmen
Gestützt auf die mit den einzelnen Arbeitnehmern geschlossenen Verträge besteht keine Verpflichtung, Abfindungen zu zahlen. Eine solche Pflicht entsteht, wenn die Kündigungen gemäß § 1 a Kündigungsschutzgesetz ausgesprochen werden. Das ist für den Arbeitgeber aber nur ratsam, wenn er zu Abfindungszahlungen überhaupt bereit ist und wenn die betroffenen Beschäftigten signalisieren, mit einer solchen Abfindung einverstanden zu sein und entsprechend auf Kündigungsschutzklagen zu verzichten.
Aus dem Verhältnis Arbeitgeber – Betriebsrat kann die Pflicht bestehen, einen Interessenausgleich und einen Sozialplan zu verhandeln. Voraussetzung ist zunächst einmal, dass überhaupt ein Betriebsrat besteht. Weitere Voraussetzung ist, dass das Unternehmen mehr als 20 Arbeitnehmer hat und die geplanten Kündigungen zu einer Betriebsänderung i. S. v. §§ 111, 112 a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) führen. Ist danach ein Interessenausgleich und Sozialplan zu verhandeln (§ 112 BetrVG), so wird dieser in aller Regel die Zahlung von Abfindungen vorsehen, was im Ergebnis jedoch eine Frage des Einzelfalls ist.
Constanze Grosch, Rechtsanwältin und Fachanwältin
für Arbeitsrecht, BMH Bräutigam & Partner, Berlin




