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Bild: Kongress Arbeitsrecht
Bild: Kongress Arbeitsrecht
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20. Kongress Arbeitsrecht –in Berlin und virtuell

Am 1. und 2. April 2025 veranstaltet AuA gemeinsam mit der GDA Kommunikation bereits zum 20. Mal den Kongress Arbeitsrecht.

Die Veranstaltung findet – unter der Schirmherrschaft der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA) – erneut im Steigenberger Hotel am Kanzleramt statt. Parallel besteht für all diejenigen, die nicht vor Ort sein können, die Möglichkeit einer virtuellen Teilnahme.

Die Anwesenden können wie gewohnt ein informatives Programm erwarten, das alle relevanten Bereiche des Arbeitsrechts abdeckt und sich durch die Expertise der Referenten aus Anwaltschaft, Rechtsprechung, Lehre und Praxis auszeichnet.

Tag 1 | 1. April 2025

Der Kongress startet am 1. April, 10:00 Uhr.

Nach der Begrüßung durch den Arbeitgeberpräsidenten Dr. Rainer Dulger referiert die BAG-Präsidentin Inken Gallner zum Thema „Arbeitsrecht in Zeiten großer Umwälzungen“.

Hieran schließt sich der beliebte Überblick von Prof. Dr. Gregor Thüsing an, der „Aktuelles aus dem Arbeitsrecht“ darreicht.

Dr. Wolfgang Lipinski widmet sich der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sowie den sich daraus ergebenden Anforderungen und Handlungsbedarfen für Unternehmen.

Prof. Dr. Arnd Diringer betrachtet Druck- und Verdachtskündigungen als Folgen politischer Spannungen im Betrieb.

Weitere Themen des ersten Veranstaltungstages

sind KI im Arbeitsleben und im Betrieb sowie der Annahmeverzug in der Kündigung, inklusive der Problematik der Berücksichtigung anderweitigen Verdiensts, welchem sich Dr. Marc Spielberger widmet.

Im Anschluss an den offiziellen Teil des ersten Kongresstages, welcher um 18:00 Uhr endet, findet ab 19:30 Uhr die Abendveranstaltung im Restaurant Habel statt. Diese bietet den Teilnehmern im Rahmen einer politischen Diskussionsrunde und des anschließenden Abendessens Gelegenheit zu weiterem Austausch.

Tag 2 | 2. April 2025

Der zweite Veranstaltungstag beginnt am 2. April, 8:55 Uhr mit dem Vortrag von Dr. Nathalie Oberthür zu dem Thema „Arbeitszeit und Arbeitsort – quo vadis Direktionsrecht?“.

Es folgt Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink, der sich den Betriebsratswahlen 2026 und der Frage widmet, welche langfristigen Strategien und Vorbereitungen Arbeitgeber jetzt treffen sollten.

Weiter geht es sodann mit dem „Umgang mit Arbeits- und Fachkräftemangel“. Diesbezüglich beantworten Kerstin Plack und Olivia Trager hier die Fragen: Was ist notwendig? Was ist hinderlich?

Es folgt das Referat von Christof Maier und Dr. Albrecht Eisenreich mit dem Titel „Pflege und Altersversorgung als Frage der betrieblichen Praxis“.

Den Abschluss bildet Ivana Dippel, die zum Umgang mit Suchtmitteln im Betrieb referiert.

Die Veranstaltung endet nach dem Abschlussgespräch gegen 15:00 Uhr.

Die Tickets sind buchbar unter:

www.kongress-arbeitsrecht.de

Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Programm und zu den Speakern sowie Rückblicke auf die vergangenen Jahre.

Redaktion (allg.)

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20. Kongress Arbeitsrecht –in Berlin und virtuell

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