Agile Organisationen in der Praxis
Anpassung der Arbeitsverträge
Bei der Einführung einer agilen Organisation sollte auch überprüft werden, ob und inwieweit Arbeitsverträge angepasst werden müssen, auch wenn dies häufig zeit- und arbeitsintensiv ist. In vielen Fällen wird eine Anpassung der individuellen Arbeitsverträge nicht notwendig sein. Die Zuordnung zu einem Chapter wird i. d. R. ohne Vertragsanpassung möglich sein. Ist im Arbeitsvertrag etwa die Tätigkeit als „Seniorreferent Recht“ oder als „Data Analyst“ genannt, ändert sich durch die Eingliederung in eine agile Organisation, z. B. durch Zuordnung in ein Chapter „Law“ oder „Data Analytics“, nichts.
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Ingo Schöllmann

Dietmar Welslau

· Artikel im Heft ·
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