Aktuelle Arbeitgeberpflichten
Verlängerung Corona-ArbSchVO
Die auf § 18 Abs. 3 ArbSchG gestützte Corona-ArbSchV war an die epidemische Lage von nationaler Tragweite (§ 5 IfSG) gekoppelt, die bis zum 24.11.2021 festgestellt war (Stück/Wein, AuA 10/21, S. 14; Herfs-Röttgen, NZA 2021, S. 388). Da diese nun ausgelaufen ist, wird eine Entkoppelung vorgenommen und es gelten die Regelungen unverändert weiter, zunächst bis zum 19.3.2022. Das betrifft insbesondere:
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Boris Wein
· Artikel im Heft ·
Neue betriebliche Corona-Regeln seit Ende März
Am 18.3.2022 wurde im Bundeskabinett die neu gefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung verkündet. Die
Seit 1. Oktober gilt die neugefasste SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV). Warum wurde
Lockdown und Betriebsrisiko
Die im Rahmen eines allgemeinen „Lockdown“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie staatlich allgemein verfügte
Homeoffice
Insbesondere am Anfang der Pandemie mussten viele Arbeitnehmer ihre Arbeit aus dem eigenen Zuhause erbringen, was u. a. dem
Die Corona-Pandemie hält die Arbeitswelt zwei Jahre nach ihrem Ausbruch weiterhin fest im Griff. Wenngleich allmählich ein Ende der gesundheitlichen
Ausgangslage
Gemäß § 20a Abs. 1 IfSG müssen seit dem 15.3.2022 Personen, die in den im Gesetz bezeichneten Einrichtungen tätig sind, geimpfte oder