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ARBEITSRECHT
Aktuelle Arbeitgeberpflichten
Verlängerte Corona-ArbSchV, verschärftes IfSG sowie aktuelle Pandemie-Rechtsprechung
Verlängerung Corona-ArbSchVO
Die auf § 18 Abs. 3 ArbSchG gestützte Corona-ArbSchV war an die epidemische Lage von nationaler Tragweite (§ 5 IfSG) gekoppelt, die bis zum 24.11.2021 festgestellt war (Stück/Wein, AuA 10/21, S. 14; Herfs-Röttgen, NZA 2021, S. 388).
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