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 Bild: Valery/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 12 Minuten
ARBEITSRECHT

Aktuelle Arbeitgeberpflichten

Verlängerte Corona-ArbSchV, verschärftes IfSG sowie aktuelle Pandemie-Rechtsprechung

Verlängerung Corona-ArbSchVO

Die auf § 18 Abs. 3 ArbSchG gestützte Corona-ArbSchV war an die epidemische Lage von nationaler Tragweite (§ 5 IfSG) gekoppelt, die bis zum 24.11.2021 festgestellt war (Stück/Wein, AuA 10/21, S. 14; Herfs-Röttgen, NZA 2021, S. 388).

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