Anpassungsbedarf durch die IVV 4.0
Zum Hintergrund und der IVV-Novelle 2020/21
Die Anpassungen der Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive, CRD V) sowie der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR II) auf europäischer Ebene im Jahr 2020 haben auch den deutschen Gesetzgeber zu Änderungen veranlasst: Anzupassen war u. a. das Kreditwesengesetz (KWG).
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Laura Brüning

Dr. Till Heimann

· Artikel im Heft ·
Erheblich verschärfte Anforderungen
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„[W]irtschaftliche und soziale Potentiale unseres Landes zu heben und Bremsmechanismen zu beseitigen“, ist laut den am 30.8.2023 vom Bundeskabinett
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Neue betriebliche Corona-Regeln seit Ende März
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Ein Orientierungsrahmen
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