Arbeitsrecht Kommentar

Henssler/Willemsen/Kalb (Hrsg.), Verlag Dr. Otto Schmidt KG, 11., neu bearbeitete Auflage 2024, 3.614 Seiten, gebunden, Lexikonformat, Preis: 199 Euro

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 Bild: Verlag Dr. Otto Schmidt
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Nach wie vor ist die Literatur der Gesetzgebung voraus, die es weder in der GroKo 2018 noch in der Ampelkoalition 2021 fertigbringt, ein Arbeitsvertragsgesetz „aus einem Guss“ auf den Weg zu bringen, obwohl es entsprechende Vorlagen (z.B. Henssler/Preis) gibt. Neudeutsch kann dies als „LowPerformance“ des Gesetzgebers be-zeichnet werden. Der HWK ist seit Erscheinen 2004 wesentlich weiter: Bereits in der 11. Auflage erfolgt eine hochwertige Gesamtkommentierung des zersplitterten deutschen Arbeitsrechts. Elf Auflagen in 20 Jahren und häufige Zitierung sind untrügliche Qualitätsindikatoren und belegen die feste Etablierung in der arbeitsrechtlichen Wissenschaft und Praxis. Die Neuauflage im Turnus von zwei Jahren berücksichtigt die Rechtslage bis zum 1.3.2024, insbesondere neue Gesetzewie das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung (MgFSG) sowie die Neuregelung des § 111 GewO zur Kostenübernahme bei sog. Pflichtfortbildungen für Arbeitnehmer sowie der Entwurf des Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten, das auch eine gegenüber § 128a ZPO modifizierte Sonderregelung zur Videoverhandlung in § 50a ArbGG vorsieht. Aus der Rechtsprechung sind z. B. zu erwähnen das erneut vom EuGH (Urt. v. 22.9.2022 – C-518/20) „umgekrempelte“ Urlaubsrecht zu Verfall, Verjährung bei Langezeiterkrankung (BAG, Urt. v. 20.12.2022 – 9 AZR 245/19), die Stechuhr-Entscheidung des BAG zur Arbeitszeiterfassungspflicht des Arbeitgebers aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, mit der der träge Gesetzgeber aus Erfurt überholt wurde (BAG, Beschl. v. 13.9.2022 – 1 ABR 22/21), sowie Neuerungen im Massenentlassungsschutz nach § 17 KSchG (BAG, Urt. v. 14.12.2023 – 6 AZR 157/22 [B]), die nach BAG v. 1.2.2024 – 2AS22/23 (A) freilich wieder in Luxemburg landete.

Bearbeitet hat den HWK hat eine ausgewogene Mischung von 44 namhaften Experten aus Arbeitsrechtswissenschaft, Richterschaft und Anwaltschaft. Inhaltlich werden die 50 arbeitsrechtlichen Regelungen in alphabetischer Reihenfolge kommentiert, mit denen sich der Praktiker täglich oder auch nur gelegentlich auseinanderzusetzen hat. Die Gewichtung orientiert sich konsequent an der praktischen Bedeutung. Wichtigen Schnittstellen zum Sozial-, Steuer-, Gesellschafts- und Europarecht wird hinlänglich Rechnung getragen. Den HWK zeichnet ein ideales Maß zwischen wissenschaftlichem Tiefgang und Dogmatik, die für das Verständnis unerlässlich sind, einerseits und praktischen Erfordernissen andererseits aus. Der Kommentar lässt den Anwender auch bei schwierigen Rechtsfragen nicht im Stich, zeigt unterschiedliche Ansichten auf, bezieht eine eigene Stellungnahme und gibt auch praktische Hinweise zum Vorgehen. Als sehr hilfreich erweisen sich die Ausführungen zu den oft den Streitfall entscheidenden Fragen der Darlegungs- und Beweislast und zur prozessualen Durchsetzung eines Anspruchs, z. B. dem Wiedereinstellungsanspruch, Teilzeitanspruch oder KSchG. Die Benutzerorientierung ist vorbildlich. Alphabetische Übersichten, Zeugnisformulierungen sowie Übersichten und Checklisten verschaffen einen raschen Überblick selbst über komplexe rechtliche Strukturen, z. B. im Bereich der arbeitszeitrechtlichen Regelausnahmebestimmungen oder der Änderungskündigung. Beispiele, Praxistipps, Hinweise und Formulierungsvorschläge helfen, teure Fehler zu vermeiden.

Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.

Das übersichtliche Layout, verwirklicht durch Absätze, Fettdruck der Schlüsselworte und spärliche Verwendung von Abkürzungen, erleichtert die Arbeit. Ein umfangreiches, 69-seitiges Stichwortverzeichnis, in dem auch Coronapandemie und Crowdworker nicht fehlen, verschafft einen raschen Einstieg.

Fazit: Die 11. Auflage ist up to date und zur Anschaffung uneingeschränkt zu empfehlen: Einer für alles und für alle im Arbeitsrecht Tätigen. Der „HWK“ beschränkt sich nicht nur auf die bloße hochwertige Kommentierung (Was ist/gilt?), sondern ist im besten Sinn auch ein praxistauglicher Rat-/Hinweisgeber (Wie macht man es [nicht]?). Er ist deshalb nicht nur „Anwalts Liebling“ auf den Schreibtischen der Labour Lawyer inhouse oder in Kanzleien, sondern auch bei Personalabteilungen, Verbänden, Belegschaftsvertretungen und Gerichten.

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Arbeitsrecht Kommentar
Seite 61
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