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ARBEITSRECHT
Betriebliches Eingliederungsmanagement
§ 167 Abs. 2SGB IX
Das BEM hilft Arbeitgebern und Mitarbeitern im laufenden Arbeitsverhältnis dabei, nach längeren Krankheitszeiten von Mitarbeitern eine möglichst frühzeitige Rückkehr in den Betrieb zu ermöglichen und den Arbeitsplatz dauerhaft zu erhalten.
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