Betriebsratsvergütung

BGH-Urteil, Expertenkommission, Gesetzentwurf und alternative Ansätze

Die Mitglieder des Betriebsrats führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt – so bestimmt es § 37 Abs. 1 BetrVG. Für den unbefangenen Leser hat der Gesetzgeber damit eine klare Regelung für die Vergütung von Betriebsräten geschaffen. Wenn dem so wäre, hätte der Bundesminister für Arbeit und Soziales aber keine Expertenkommission „Rechtssicherheit in der Betriebsratsvergütung“ einsetzen müssen. Die Ergebnisse dieser Kommission waren Basis für einen von der Bundesregierung am 3.11.2023 auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf zur Neuregelung der Betriebsratsvergütung. Dessen Inhalt und weitere von Wissenschaft und betrieblicher Praxis vorgeschlagene Lösungen für eine „richtige“ Vergütung freigestellter Betriebsräte werden im Folgenden dargestellt.

1105
 Bild: jozefmicic/stock.adobe.com
Bild: jozefmicic/stock.adobe.com

Aktuelle gesetzliche Grundlagen der Betriebsratsvergütung

Nach § 37 Abs. 1 BetrVG führen die Mitglieder des Betriebsrats ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. Unentgeltlichkeit bedeutet – anders als bei Ehrenämtern,z. B. im sozialen, kirchlichen oder sportlichen Bereich, – aber nicht, dass sie während ihrer Betriebsratstätigkeit kein Entgelt vom Arbeitgeber bekommen. Sie werden zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben von ihrer beruflichen Tätigkeit befreit, erhalten aber weiterhin ihre vertraglich vereinbarte Vergütung (§ 37 Abs. 2 BetrVG).

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

· Artikel im Heft ·

Betriebsratsvergütung
Seite 24 bis 29
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

§ 78 BetrVG: Das allgemeine Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot

Gemäß § 78 BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit weder

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass auf die Ergreifung angemessener Maßnahmen aus Bequemlichkeit oder aus Scheu vor Austragung

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Auch vor dem LAG München ging es um die Frage, ob einem Betriebsratsmitglied eine höhere Vergütung zusteht. Der Kläger war zunächst als

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Die Betriebsverfassung fußt auf dem Ehrenamtsprinzip. Wie ist dieses im deutschen Arbeitsrecht verankert

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Vergütung nach der (richtigen) Vergleichsgruppe

Ausgangspunkt für die Bestimmung einer rechtskonformen Betriebsratsvergütung ist die

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

In einem Produktionsbetrieb galt ein Haustarifvertrag, der ein Vergütungsgruppenverzeichnis mit 14 Vergütungsgruppen enthielt. Daneben