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 Bild: jozefmicic/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 17 Minuten
ARBEITSRECHT

Betriebsratsvergütung

BGH-Urteil, Expertenkommission, Gesetzentwurf und alternative Ansätze

Aktuelle gesetzliche Grundlagen der Betriebsratsvergütung

Nach § 37 Abs. 1 BetrVG führen die Mitglieder des Betriebsrats ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. Unentgeltlichkeit bedeutet – anders als bei Ehrenämtern,z. B. im sozialen, kirchlichen oder sportlichen Bereich, – aber nicht, dass sie während ihrer Betriebsratstätigkeit kein Entgelt vom Arbeitgeber bekommen.

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