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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Betriebsveranstaltungen

Bei Betriebsveranstaltungen stellt sich immer wieder die Frage, wie viele Personen an der Veranstaltung teilgenommen haben bzw. als teilgenommen anzusehen sind. Dies hat Bedeutung für die Zurechnung der lohnsteuerlichen Vorteile, soweit die Kosten den Arbeitnehmern zugerechnet werden (z. B. Speisen, Getränke, Eintrittskarten etc.).

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