Betriebsvereinbarungen in der Praxis
Hoffmann/Maschmann/Schaperdot, Verlag C. H. Beck München, 6. Auflage 2025, 1.041 Seiten, Preis: 139 Euro
Deutschland mit seiner traditionellen betrieblichen Mitbestimmung ist ein Land der Betriebsräte: Im Jahr 2024 wurden insgesamt 45 % der Beschäftigten in Deutschland durch Arbeitnehmervertretungen repräsentiert, in der Privatwirtschaft lag der Anteil bei 37 %, wobei 84 % in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern eine Vertretung haben. Betriebsräte haben nach dem BetrVG weitreichende Rechte: Sie entscheiden mit bei Auswahlrichtlinien, Entlassungen, grundlegenden Veränderungen der Betriebsorganisation, aber auch in vielen alltäglichen Fragen wie Arbeitszeit, Entgeltgrundsätzen, IT Anwendungen, Betriebsordnung etc. Betriebsvereinbarungen stellen – neben Arbeits- und Tarifvertrag – einen der wichtigsten Regelungsbereiche auf betrieblicher Ebene dar. Sie wirken wie Gesetze unmittelbar und zwingend (§ 77 Abs. 4 BetrVG), unterliegen als kollektive Regelung aber nicht – wie der Arbeitsvertrag – einer strengen gerichtlichen AGB-Kontrolle (§ 310 Abs. 4 BGB). Zudem können Betriebsvereinbarungen auch eine datenschutzrechtliche Erlaubnisgrundlage bilden, was vorteilhaft ist, da eine informierte individuelle Einwilligung jederzeit widerruflich ist (§ 7 DSGVO; § 26 Abs. 2 BDSG); vom Niveau der DSGVO dürfen sie aber nicht „nach unten“ abweichen (EuGH, Urt. v. 19.12.2024 – C-65/23, Workday).
Die 6. Aufl.ge des früheren „Pulte/Bigos“ wird von Hoffmann/Maschmann/Schnaperdot fortgeführt. Die rund 300 Betriebsvereinbarungen wurden überarbeitet und die Rechtsprechung der letzten Jahre, neue Gesetze und Gesetzesänderungen sowie Trends sind eingeflossen, z. B. Digitalisierung, Flexibilisierung und Internationalisierung.
Das Buch geht auf die realen Arbeitssituationen, die im Umbruch sind, ein und zeigt sowohl arbeitsrechtliche Herausforderungen als auch erste, bereits in der Unternehmenspraxis umgesetzte Lösungsansätze auf.
Nach einer Einführung (ca. 25 Seiten) bildet den Schwerpunkt die Vorstellung der Betriebsvereinbarungsmuster nach Themenbereichen, die jeweils mit kurzen Vorbemerkungen eingeleitet werden: § 1 Personelle Mitbestimmung (z. B. Ausschreibung; Personalfragebogen; Leistungsbeurteilung; Auswahlrichtlinien; Entsendung; Beschäftigung von Leiharbeitern); § 2 Bildungswesen (z. B. Verbundausbildung; Studienförderung; Job Rotation; E-Learning; Azubi Übernahme; Skill Management Systeme); § 3 Ordnung des Betriebs (z. B. Arbeitsordnung; Rauch-/Alkoholverbot; Kleiderordnung; Torkontrolle; Datenschutz); § 4 Arbeitszeit (z. B. Pausen; Mehrarbeit; Schicht; Reisezeit; 4-Tage-Woche, Kurzarbeit; Rufbereitschaft; Notdienst Streik); § 5 Flexible Arbeitszeit (z. B. Gleitende Arbeitszeit; Teilzeit; Ampelmodel-le; Vertrauensarbeitszeit; Telearbeit, Homeoffice; Langzeitkonten; Sabbatical); § 6 Mobile Working (Telearbeit, Homeoffice, Mobile Arbeit, Workation, Desk Sharing); § 7 Urlaub (z. B. Betriebsferien, Brückentage; Sonderurlaub; Familienpflegezeit); § 8 Zeitabhängige Vergütung; (z. B. Gewinn-/Ergebnisbeteiligung; Urlaubsgeld; ÖPNV Zuschuss; Cafeteria System; Anrechnung TV Erhöhung auf Zulagen); § 9 Leistungsabhängige Vergütung (z. B. Akkord; Kennzahlen; Prämien; Zulagen; Zeugnisprämie Azubis); § 10 Technische Kontrolleinrich-tungen (z. B. Zeitfassung; Telefonie; SAP; Videoüberwachung; GPS; online Beschäftigten-befragung; 360 Grad Feedback; KI-Einsatz); § 11 Betriebliches Vorschlagswesen (z. B. KVP; Qualitätszirkel); § 12 Soziale Einrichtungen (z. B. betriebliche Altersversorgung; Kantine; Jubiläen, Umzugskosten, Zuschuss Fitnessstudio und ÖPNV); § 13 Gesund-heit/Arbeitsschutz (z. B. Bildschirmarbeit; Schonarbeit; Rückkehr-/Fehlzeitengespräche; BEM; Sucht, ASA, Pandemie); § 14 Betriebliche Zusammenarbeit (z. B. Beschwerdeord-nung; Spartenbetriebsrat; Europäischer BR; Freistellung & Entgeltsicherung von BR; Be-triebsversammlung); § 15 Moderne Unternehmensführung (z. B. Innovationsmanagement; Frauen-/Familienförderung; QM; Mobbing, Compliance; Whistleblower); § 16 Wirtschaftliche Mitbestimmung (Interessenausgleiche, Sozialpläne; Transfergesellschaft). Das Werk schließt mit einem 9-seitigen Stichwortverzeichnis.
Der Titel ist Programm: Das Werk ist aus der Praxis und für die Praxis – es ist kein juristisches Handbuch: Feinsinnige rechtliche Dogmatik, Darstellung von Meinungsstreits oder umfassende (Fundstellen)Nachweise sucht man vergebens. Dafür bekommt man Textvorlagen was und wie Themen im betrieblichen Alltag verständlich geregelt werden kann und sich bewährt (hat) selbst zu „exotischeren“ Themen. Die BV-Mustertexte können über einen mitgelieferten Link heruntergeladen werden, sodass sie effektiv übernommen und weiterbearbeitet werden können.
Fazit: Das Buch ist Personalern, Betriebsräten, Verbandsjuristen, Anwälten, Richtern sowie Einigungsstellenvorsitzenden, die mit der Gestaltung und Beurteilung von Betriebsvereinbarungen regelmäßig befasst sind, ein zuverlässiger, unentbehrlicher Ideen- und Ratgeber. Es ist eine aktuelle, fundierte Fundgrube für die praxisnahe und rechtssichere Gestaltung von Betriebsvereinbarungen sowie eine effektive Arbeitshilfe.
