Desk Sharing

New Hybrid Work – New Office: Muster einer Betriebsvereinbarung

Die Corona-Pandemie ab März 2020 hat die Arbeitswelt auf den Kopf gestellt (vgl. Stück/Wein, AuA 4/20, S. 200, AuA 1/22, S. 14 sowie AuA 5/21, S. 14). Zu den unfreiwilligen Folgen gehörte eine rasante Ausbreitung von Telearbeit und mobiler Arbeit zu Hause im Homeoffice (Stück/Salo, AuA 12/21, S. 14). Angesichts hoher Quoten bei Homeoffice und mobiler Arbeit (oft 40–80 %)auch nach Pandemie-Ende im März 2023, stellt sich die Frage, ob die herkömmlichen Büros mit individuellen Einzelarbeitsplätzen, die wegen Urlaub, Dienstreisen, Krankheit meist „nur“ Auslastungen von ca. 80 % hatten, beibehalten werden oder nicht durch ein Desk-Sharing- bzw. Flex/Open-Office-Konzepte dauerhaft ersetzt werden, weil den betrieblichen Büros in Zeiten von Remote/Hybrid Work für die Präsenzphasen vermehrt die Funktion eines „Lagerfeuers“ zukommt, an denen man sich zu bestimmten Anlässen mit Kollegen bzw. im Team trifft.

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 Bild: stokkete/stock.adobe.com
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Arbeitsrechtliche Aspekte

Unter Desk Sharing versteht man eine Organisationsform, bei der sich Arbeitnehmer eines Unternehmens nach dem Zufallsprinzip einen Büroarbeitsplatz buchen bzw. teilen (LAG Düsseldorf, Beschl. v. 9.1.2018 – 3TaBVGa6/17, AuA 6/18, S. 370; Stück, AuA 11/18, S. 632; Oltmanns/Fuhltrott, NZA 2018, S. 1225; Arnold/Günther, ArbR 4.0-HdB,Kap.3 Rn. 81). Gespräche und Telefonate vertraulichen Inhalts sowie Meetings werden nicht im Großraumbüro, sondern in eigens dafür geschaffenen Räumen durchgeführt.

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Christina Salo

Christina Salo
HR Senior Expert, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

Desk Sharing
Seite 14 bis 17
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