Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

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Nach § 15 Abs. 2 AGG kann ein Bewerber aufgrund eines Verstoßes des Arbeitgebers gegen das Diskriminierungsverbot in § 7 AGG wegen eines Nichtvermögensschadens eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Eines der Diskriminierungsmerkmale ist die Behinderung.

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Diskriminierung wegen Schwerbehinderung
Seite 50
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