Nach § 15 Abs. 2 AGG kann ein Bewerber aufgrund eines Verstoßes des Arbeitgebers gegen das Diskriminierungsverbot in § 7 AGG wegen eines Nichtvermögensschadens eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Eines der Diskriminierungsmerkmale ist die Behinderung.
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Die passenden Kandidaten finden
Schon im ersten Schritt – der Suche nach passenden Kandidaten, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden
Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft hatte die Stelle „Stellvertretender Vorstandsvorsitzender (m/w/d)“ ausgeschrieben. Hierauf bewarb sich ein 61
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Zahlung einer Entschädigung nach dem AGG. Der schwerbehinderte Kläger bewarb sich auf eine
Die Beklagte schrieb für das Referat PD3 – Stenografischer Dienst – (PD3) in der Verwaltung des Deutschen Bundestags eine Stelle als Stenograf (w/m/d)
Problempunkt
Der schwerbehinderte Kläger hatte sich als studierter Wirtschaftswissenschaftler für eine von der Beklagten ausgeschriebene Stelle
Problempunkt
Die Parteien streiten über eine Entschädigung nach dem AGG. Die schwerbehinderte Klägerin ist 56 Jahre alt und