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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Doppelte Haushaltsführung
In einem vom BFH durch Urteil vom 3.4.2019 (VI R 15/17) entschiedenen Fall hatte der Kläger die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gekaufte und genutzte Wohnungveräußert. Da ein länger laufender Kreditvertrag mit der Bank vorzeitig zu tilgen war, musste er eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen.
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