Doppelte Haushaltsführung
Seit 1.1.2014 dürfen Mehraufwendungen für eine Zweitwohnung im Rahmen einer beruflich begründeten Haushaltsführung nur bis 1.000 Euro monatlich steuerfrei erstattet bzw. als Werbungskosten abgezogen werden. Dieser Höchstbetrag umfasst nach Ansicht der Finanzverwaltung sämtliche entstehende Aufwendungen wie Miete, Betriebskosten, laufende Reinigung und Pflege, Absetzung für abnutzbare Einrichtungsgegenstände, Zweitwohnungsteuer, Rundfunkbeitrag, Garagenmiete. Einzig Maklerkosten für die Anmietung der Zweitwohnung können als Umzugskosten zusätzlich berücksichtigt und vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.
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Sandra Peterson

· Artikel im Heft ·
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