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 Bild: rangizzz/stock.adobe.com
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EDITORIAL

Editorial

schon wieder ein Titelthema zum Betriebsrat? Ja, denn die Wahlen 2026 stehen vor der Tür. Nachdem wir uns in AuA 6/25 im Schwerpunkt der Wahl und dem dazugehörigen Verfahren selbst gewidmet haben, blicken wir nun vor allem auf die sowohl konfliktgeladene aber eben auch anzustrebende kooperative Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung. Insbesondere bei pflichtwidrigem Verhalten Einzelner oder gar des gesamten Gremiums gilt es, Ruhe zu bewahren und einzelfallbezogen besonnen zu reagieren. Glücklicherweise gibt das Betriebsverfassungsrecht Arbeitgebern zahlreiche Instrumente an die Hand, um auch mit „scharfem Schwert“ zu agieren, sollte dies einmal notwendig werden.

Und weil das Thema so wichtig ist, ergänzen wir die Reihe mit einem Training in Berlin zum rechtssicheren Umgang mit dem Betriebsrat (vgl. den nebenstehenden Hinweis). Das Besondere an diesem Format ist die Präsenz der Teilnehmer vor Ort am 7. Oktober. Hier werden nicht nur die rechtlichen Grundlagen vermittelt, sondern es wird aufgezeigt, wie Sie daraus pragmatische Handlungsansätze für die tägliche Arbeit entwickeln – mit maximaler Praxisnähe. Anhand konkreter Beispiele aus der Unternehmenspraxis beleuchten wir typische Reibungspunkte in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat – von der Mitbestimmung bei Arbeitszeitmodellen oder personellen Einzelmaßnahmen bis hin zum Umgang mit Kompetenzüberschreitungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den strategischen Überlegungen, die Arbeitgeber in diesen Situationen anstellen sollten, und den taktischen Optionen, die zur Verfügung stehen.

Last not least möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich bei unserer langjährigen Redakteurin Anne Politz für die wundervolle Zusammenarbeit bedanken! Sie widmet sich seit August auf eigenen Wunsch neuen Herausforderungen.

Andreas Krabel

Andreas Krabel

Chefredakteur
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