Editorial
das Jahr ist fast vorüber, wir befinden uns im Endspurt – für viele von uns der stressigste Teil des Jahres, tauchen doch gerne einmal Fristen auf, die vor allem in der Rechtsberatung „noch schnell“ zu beachten sind und keinen Aufschub dulden, auch wenn sie schon lange vorhersehbar waren.
Damit Ihnen das mit unserem wichtigsten Event 2026 nicht passiert, nutze ich die Gelegenheit für einen „Reminder“ in eigener Sache: Vom 14. bis 15. April steht der nunmehr 21.(!) Kongress Arbeitsrecht im Berliner Hotel Steigenberger am Kanzleramt an. Dort erwarten Sie unter der Schirmherrschaft der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hochkarätige Referenten, die u. a. zu folgenden Themen vortragen werden: Aktuelles aus dem Arbeitsrecht; Umsetzung Entgelttransparenzrichtlinie in den Unternehmen und Umsetzungsgesetz; Flexible Arbeitszeit, Vertrauensarbeitszeit und Arbeitszeiterfassung; Arbeitnehmereigenschaft und Selbständigkeit insbesondere im Rahmen von Plattformbeschäftigung; Dienst an der Gesellschaft: Arbeitsrechtliche Herausforderungen von Ehrenamt, Wehrdienst und Katastrophenschutz; Aktuelle Herausforderungen des Betriebsverfassungsgesetzes und alternative Formen der Beteiligung; Betriebsübergang; Fallstricke und praktische Fragen des Kündigungsschutzprozesses; Mobilisierung von Arbeitskräften – Pflege und Familienpflege, Elternzeit und Beschäftigung Älterer.
Das Programm, alle weiteren Informationen und ein Anmeldeformular finden Sie auf www.kongress-arbeitsrecht.de oder via QR-Code auf der gegenüberliegenden Seite.
