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EDITORIAL

Editorial

seit 1. Januar gilt ein neuer allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Er beträgt nun 13,90 Euro brutto/Stunde. Zum 1.1.2027 steigt er dann weiter auf 14,60 Euro. Mithin wurde auch die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte auf 603 Euro angehoben. Die Jahresverdienstgrenze bei durchgehender Beschäftigung steigt auf 7.236 Euro und die Mindestausbildungsvergütung beträgt nun im ersten Lehrjahr 724 Euro brutto.

In den Startlöchern stehen u. a. die Verabschiedung des Bundestariftreuegesetzes und das Umsetzungsgesetz zur Entgelttransparenz-RL (vgl. S. 12 in dieser Ausgabe).

Weiterhin ist eine Reform des ArbZG geplant. Die Tagesarbeitshöchstgrenze von derzeit acht Stunden soll so durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden ersetzt werden. Zwar ist das Vorhaben im Koalitionsvertrag vereinbart worden, die Gewerkschaften haben aber Widerstand angekündigt. So ist etwa der von der Bundesregierung initiierte Dialog der Sozialpartner zu einer Reform des Arbeitszeitrechts ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Fraglich bleibt, ob die allerorten praktizierte und bewährte Vertrauensarbeitszeit hierzulande einen rechtssicheren Rahmen erhält.

Unter dem Motto „Arbeit muss sich wieder lohnen“ geht die Bundesregierung zudem die Steuerbefreiung bei Überstunden an. Was sich gut anhört, entpuppt sich bei näherer Betrachtung jedoch als wenig überzeugend. Einerseits läge die Steuerersparnis nach den Entwürfen auf äußerst niedrigem Niveau und nur ein Bruchteil der Beschäftigten würde überhaupt profitieren.

Das sind zunächst nur einige Änderungen und Vorhaben, auf die wir uns 2026 einstellen dürfen und damit sie nicht den Überblick verlieren, begleiten wir Sie mit der AuA auf allen Kanälen und informieren über Gesetzgebungsvorhaben, Aktivitäten auf EU-Ebene aber vor allem auch über die relevante Rechtsprechung für Ihren Berufsalltag.

Andreas Krabel

Andreas Krabel

Chefredakteur
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