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 Bild: rangizzz/stock.adobe.com
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EDITORIAL

Editorial

haben Sie sich schon einmal gefragt, was ganz konkret passiert, wenn wir hier in Deutschland einen „echten“ Krisenfall erleben – sei es etwa aufgrund einer kriegerischen Auseinandersetzung oder eines flächendeckenden Blackouts? Ich habe bisher solche Gedanken verdrängt, wollte und will mich eigentlich nicht damit beschäftigen. Das ist aber (leider) falsch, denn ein Blick auf die geopolitische Lage sowie sich häufende und in ihrer Wucht zunehmende Naturkatastrophen zeigen: Die Augen verschließen und das Beste hoffen gilt nicht mehr!

So sehen es auch unsere Autoren im Titelthema, die sich der Frage widmen: Was tun im Krisenfall? Im betrieblichen Kontext heißt das Zauberwort (wie auch im privaten) Vorbereitung. Und so fokussieren sich Prof. Björn Gaul und Martin Michael Breuer auf das Thema Betriebsvereinbarung. Denn die Mitbestimmung, so wichtig und richtig sie ist, hemmt im Notfall die Verantwortlichen und kann – wenn denn keine Vorsorge getroffen wurde – dazu führen, dass ein Unternehmen im entscheidenden Moment handlungsunfähig ist. Der Beitrag schließt mit der Feststellung, dass für die Autoren vor vier Jahren die Notwendigkeit der hier besprochenen „Betriebsvereinbarung Krise“ noch unvorstellbar gewesen sei. Dem schließe ich mich an – die Zeiten aber haben sich geändert.

Andreas Krabel

Andreas Krabel

Chefredakteur
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