Editorial
von Anfang März bis Ende Mai finden (derzeit) in den Unternehmen die turnusmäßigen Betriebsratswahlen statt. Wir haben hier im Heft und im Rahmen unserer Veranstaltungen sowie im Podcast „Kurz gefragt“ die Vorbereitung auf die Wahl und die Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung umfassend beleuchtet.
In dieser Ausgabe (Grambow, S. 26 ff.) runden wir das Thema mit einem Beitrag ab, der sich mit den ersten Schritten des neuen Betriebsrats nach der Wahl beschäftigt und naturgemäß (vor allem) die Frage aufwirft: Wie gelingt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit? Denn diese ist das Erfolgsrezept im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung, die sowohl auf Arbeitnehmer- aber eben auch auf Arbeitgeberseite Vorteile mit sich bringt; selbst in herausfordernden Krisen- und Katastrophenzeiten, wie das Titelthema der vergangenen Ausgabe AuA 3/26 (Gaul/Breuer, S. 12 ff.) anschaulich darstellt.
Den zuweilen verzögerten Entscheidungsprozessen und eingeschränkter Flexibilität samt Abstimmungsaufwand stehen insbesondere eine höhere Akzeptanz von Arbeitgeberentscheidungen, langfristige(!) Konfliktvermeidung, Aufwertung der Arbeitgebermarke und ein „direkter Draht“ zur Belegschaft entgegen, sodass m. E. auch der „Kostenfaktor Mitbestimmung“ nicht als Gegenargument trägt. Zudem – ganz gleich, wie man dazu steht – liegt das „Ob“ der Mitbestimmung im Betrieb nicht in der Hand der Arbeitgeber, gleichwohl aber das „Wie“. Hier können (und sollten) alle Beteiligten ansetzen und auf (rechts-)kenntnisreiche sowie vertrauensvolle Zusammenarbeit im gegenseitigen Interesse hinwirken!
