Lesedauer: ca. 2 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Einschlägige Berufserfahrung
Die Parteien streiten im Zusammenhang mit einer Höhergruppierung über die zutreffende Stufenzuordnung. Das befristete Arbeitsverhältnis mit der Entgeltgruppe 10 wurde mit einem weiterhin befristeten Arbeitsverhältnis in der Entgeltgruppe 11 fortgesetzt. Das Sächsische LAG (Urt. v. 21.9.2021 – 3 Sa 345/20; Rev. eingelegt unter Az. 6 AZR 475/21) sah hierin wieder eine Einstellung i. S. d.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
