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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Einschlägige Berufserfahrung
In den Jahren 2021 bis 2023 hatte das LAG Rheinland-Pfalz einige Fälle im Bereich der Stufenzuordnung zu entscheiden (u. a. Urt. v. 22.5.2023 – 3 Sa 290/22). Nun kommt eine weitere Entscheidung dazu und wieder zeigt sich, dass die Einschlägigkeitsprüfung im Rahmen des § 16 TVöD/TV-L nach strengen Maßstäben zu erfolgen hat.
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