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 Bild: Shutter2U/stock.adobe.com
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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst

Korrektur der Eingruppierung

Die Klägerin war zunächst als Sachgebietsleiterin „Finanzen und Abwicklung Grundstücksverkehr“ beschäftigt. Ihr waren sieben Beschäftigte unterstellt, gegenüber denen sie weisungsbefugt war. Die Vergütung erfolgte nach der Entgeltgruppe 10 Stufe 4 (TVöD-V).

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