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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Korrektur der Eingruppierung
Die Klägerin war zunächst als Sachgebietsleiterin „Finanzen und Abwicklung Grundstücksverkehr“ beschäftigt. Ihr waren sieben Beschäftigte unterstellt, gegenüber denen sie weisungsbefugt war. Die Vergütung erfolgte nach der Entgeltgruppe 10 Stufe 4 (TVöD-V).
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