jetzt schon an die Betriebsratswahlen 2022 denken? Ja, es ist höchste Zeit, denn es bedarf einiger Vorbereitung für einen reibungslosen Ablauf! Arbeitgeber sind zudem gut beraten, sich bereits mit dem Referentenentwurf des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes zu beschäftigen. Hier kommen auf alle Beteiligten u. a. Änderungen beim Thema Wahlverfahren, Wahlanfechtung und erweiterter Kündigungsschutz zu. Neben den „üblichen“ Fallstricken im Zusammenhang mit der Durchführung der Wahl selbst sind Arbeitgeber gut beraten, sich das nötige Rüstzeug zuzulegen. Die Arbeitnehmervertretungen sind, wie Dominic Gottier im Titelthema feststellt, nicht zuletzt durch ein umfassendes Schulungsangebot sehr gut aufgestellt. Hier gilt es, nicht den Anschluss zu verlieren.
Neues gibt es zudem im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes. Einen umfassenden Überblick hierzu liefert uns, neben seiner regelmäßigen Rubrik „Öffentlicher Dienst“ bei uns im Heft, Sebastian Günther in seinem Beitrag auf S. 20 ff.
Darüber hinaus tut sich nun aller Voraussicht nach doch noch etwas beim allgemeinen Befristungsrecht. Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat das BMAS einen Referentenentwurf zu Änderungen im Befristungsrecht vorgelegt. Medienwirksam wird hier im Vorfeld der Kampf gegen den Missbrauch von Befristungen ohne Sachgrund in den Mittelpunkt gestellt. Dass es mit einer „Abschaffung“ der sachgrundlosen Befristung (die es so auch nach dem Entwurf nicht geben wird) nicht getan ist, skizziert Sebastian Kroll ab S. 28. Er analysiert, was ab Januar 2022 auf uns zukommt und erläutert die problematischen Passagen des Entwurfs.
#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).
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· Artikel im Heft ·
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz als jüngste Novellierung der Betriebsverfassung ist erst ein paar Monate alt. Warum hat der DGB nun einen
Nichtigkeit der Betriebsratswahl
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Ausgangslage
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