Liebe Leser:innen,

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 Bild: David Schwarzenberg/Pixabay
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eine Folge des derzeitigen (und anhaltenden) Booms flexibler Arbeitsmodelle ist teilweiser Leerstand von Büroflächen in bester (Innenstadt-)Lage. Nicht nur aus kaufmännischer Sicht macht es da Sinn, sich in der Fläche zu verkleinern. Arbeiten die Beschäftigten vermehrt mobil, benötigen sie – die Arbeitswoche betrachtet – weniger Raum im Unternehmen und das Büro kann zum „Flex-Office“ werden. Damit einher geht das sog. „Desk-Sharing“, bei dem sich die Mitarbeiter Arbeitsplätze teilen und – ganz im Sinne von New Work – spontan zu kleinen Projektgruppen zusammensetzen können. Doch was zunächst einleuchtend und verlockend einfach klingt, bedarf gewissenhafter Vorbereitung – so lauern Fallstricke an den verschiedensten Stellen.

Wie kann ein solches Konzept zunächst adäquat an die Belegschaft „verkauft“ und hiernach rechtssicher umgesetzt werden? Wie sieht es mit arbeitsvertraglichen Regelungen aus und welche mitbestimmungsrechtlichen Aspekte müssen beachtet werden? Nicht zuletzt gilt es das Datenschutz- und Arbeitsschutzrecht einzuhalten. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, stellen Ihnen unsere Autoren im Titelthema vor, auf was es ankommt und liefern Musterformulierungen für die praktische Umsetzung.

Profitieren Sie vom Expertenwissen renommierter Fachanwält:innen, die Sie über aktuelle Entscheidungen des Arbeitsrechts informieren. Es werden Konsequenzen für die Praxis benannt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.

Andreas Krabel

Andreas Krabel
Chefredakteur
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Liebe Leser:innen,
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