Liebe Leser:innen,

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 Bild: David Schwarzenberg/Pixabay
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das Hashtag #metoo wurde vor knapp vier Jahren in den sozialen Netzwerken populär, als zahlreiche Frauen, allen voran Schauspielerin Alyssa Milano, über ihre Erfahrungen mit sexueller Belästigung bzw. sexuellen Übergriffen berichteten und mehr als deutlich zeigten, dass wir weltweit ein massives Problem vor allem im Miteinander von Frauen und Männern haben. Bei aller Kritik an der im Herbst 2017 entstandenen Bewegung, hat sie es doch geschafft, beide Geschlechter zu ermutigen, offen über ihre Erfahrungen zu sprechen und so den ein oder anderen Helden der Leinwand oder Politik zu entzaubern.

Problematisch wird es jedoch dann, wenn sich Beschuldigungen im Nachhinein als haltlos erweisen und gezielt genutzt werden, um persönliche Vorteile aus der Diskreditierung einzelner Personen zu ziehen. Wie wichtig deshalb eine lückenlose Aufklärung der Geschehnisse im Einzelfall ist, beschreibt Katja Hinz in unserem Titelthema ab S.8.

Dennoch gilt, dass der Vorwurf der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz einer der schwersten ist, den ein Mitarbeiter erheben kann. Entsprechend unmissverständlich und bestimmt muss der Arbeitgeber auf Verdachtsfälle reagieren – allen voran stehen hier die Führungskräfte im Unternehmen in der Pflicht, die das Rüstzeug für den Umgang mit entsprechenden Verdachtsfällen benötigen.

#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).

Andreas Krabel

Andreas Krabel
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