Bild: David Schwarzenberg/Pixabay

Corona wütet weiter in den verschiedensten Varianten u. a. durch unsere Krankenhäuser, Seniorenheime, Schulen und Kitas. Unser aller Leben ist massiv eingeschränkt. Wir alle wollen lieber heute als morgen zurück zur Normalität. Und derzeit kann es nur einen Weg geben: Er führt über die Impfung – nicht zuletzt um diejenigen zu schützen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Das ist gesellschaftlicher Konsens, wie entsprechende Umfragen zeigen. Nachdem zahlreiche Konzerne ihre Slogans geändert haben, um zum Impfen aufzurufen, hat sich nun (endlich) auch Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger angesichts der Omikron-Variante klar für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen. Zuvor appellierte er noch an die Vernunft der Menschen – ein Ansatz, der zwar löblich und grundsätzlich richtig ist, aber derzeit leider nicht realistisch scheint. Denn gleichzeitig gehen zahlreiche Menschen auf die Straßen, um gegen die sog. „Corona-Politik“ zu demonstrieren und sich als Impfgegner – teils mit absurden Vergleichen – als Opfer zu inszenieren. Was treibt sie um?

Eins ist sicher, die allgemeine Impfpflicht wird kommen. Sie wird beschlossen vom Bundestag, von den gewählten Abgeordneten – für die deutschen Staatsbürger. Das ist richtig und notwendig, vor allem, weil sie das mittlerweile mildeste Mittel darstellt, um diese Pandemie zu bekämpfen. Andere Maßnahmen haben sich als weniger geeignet herausgestellt, ein weiterer „harter“ Lockdown wäre ein noch größerer Einschnitt für die Mehrheit der Bevölkerung. So sehen das auch viele Verfassungsrechtler. Einher mit einer gesetzlichen Pflicht zum Impfen muss dann aber auch das rasche Zurverfügungstellen von Impfangeboten gehen.

Abgesehen davon existiert in (enorm) gesellschaftsrelevanten Bereichen bereits heute eine Impfpflicht, die vergleichsweise geräuschlos eingeführt wurde – auch wenn das BVerfG noch nicht abschließend hierzu entschieden hat: Es geht um die seit März 2020 verpflichtende Masern-Impfung für Kinder, Erzieher und Lehrer in Kitas sowie an Schulen. Warum also schlagen die Wellen gerade jetzt im Zusammenhang mit Corona so hoch? Schenken wir doch wieder Wissenschaftlern Glauben und verlassen uns nicht auf Bauernfänger, die aus den verschiedensten Ecken gelaufen kommen und ganz andere Interessen verfolgen.

Andreas Krabel

Andreas Krabel
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Liebe Leser:innen,
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Verlängerung Corona-ArbSchVO

Die auf § 18 Abs. 3 ArbSchG gestützte Corona-ArbSchV war an die epidemische Lage von nationaler Tragweite (§ 5 IfSG)

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