Corona wütet weiter in den verschiedensten Varianten u. a. durch unsere Krankenhäuser, Seniorenheime, Schulen und Kitas. Unser aller Leben ist massiv eingeschränkt. Wir alle wollen lieber heute als morgen zurück zur Normalität. Und derzeit kann es nur einen Weg geben: Er führt über die Impfung – nicht zuletzt um diejenigen zu schützen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Das ist gesellschaftlicher Konsens, wie entsprechende Umfragen zeigen. Nachdem zahlreiche Konzerne ihre Slogans geändert haben, um zum Impfen aufzurufen, hat sich nun (endlich) auch Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger angesichts der Omikron-Variante klar für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen. Zuvor appellierte er noch an die Vernunft der Menschen – ein Ansatz, der zwar löblich und grundsätzlich richtig ist, aber derzeit leider nicht realistisch scheint. Denn gleichzeitig gehen zahlreiche Menschen auf die Straßen, um gegen die sog. „Corona-Politik“ zu demonstrieren und sich als Impfgegner – teils mit absurden Vergleichen – als Opfer zu inszenieren. Was treibt sie um?
Eins ist sicher, die allgemeine Impfpflicht wird kommen. Sie wird beschlossen vom Bundestag, von den gewählten Abgeordneten – für die deutschen Staatsbürger. Das ist richtig und notwendig, vor allem, weil sie das mittlerweile mildeste Mittel darstellt, um diese Pandemie zu bekämpfen. Andere Maßnahmen haben sich als weniger geeignet herausgestellt, ein weiterer „harter“ Lockdown wäre ein noch größerer Einschnitt für die Mehrheit der Bevölkerung. So sehen das auch viele Verfassungsrechtler. Einher mit einer gesetzlichen Pflicht zum Impfen muss dann aber auch das rasche Zurverfügungstellen von Impfangeboten gehen.
Abgesehen davon existiert in (enorm) gesellschaftsrelevanten Bereichen bereits heute eine Impfpflicht, die vergleichsweise geräuschlos eingeführt wurde – auch wenn das BVerfG noch nicht abschließend hierzu entschieden hat: Es geht um die seit März 2020 verpflichtende Masern-Impfung für Kinder, Erzieher und Lehrer in Kitas sowie an Schulen. Warum also schlagen die Wellen gerade jetzt im Zusammenhang mit Corona so hoch? Schenken wir doch wieder Wissenschaftlern Glauben und verlassen uns nicht auf Bauernfänger, die aus den verschiedensten Ecken gelaufen kommen und ganz andere Interessen verfolgen.
Andreas Krabel

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· Artikel im Heft ·
Das 34. Passauer Arbeitsrechtssymposion, das im vergangenen Jahr der Pandemie zum Opfer gefallen war, fand dieses Jahr am 17. und 18.6
Impfpflicht
Eine gesetzliche Pflicht zur Impfung gegen das Coronavirus besteht aktuell nicht. Eine solche ergibt sich auch nicht aus
Verlängerung Corona-ArbSchVO
Die auf § 18 Abs. 3 ArbSchG gestützte Corona-ArbSchV war an die epidemische Lage von nationaler Tragweite (§ 5 IfSG)
Ausgangslage
Gemäß § 20a Abs. 1 IfSG müssen seit dem 15.3.2022 Personen, die in den im Gesetz bezeichneten Einrichtungen tätig sind, geimpfte oder
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1 Erhebliche Einflüsse auf die bAV
Die Arbeits- und Wirtschaftswelt wird durch die Corona-Krise erheblich beeinflusst. Dies gilt auch