Liebe Leserinnen, liebe Leser,

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RA Volker Hassel
RA Volker Hassel

die „Chancen“ auf eine Groko 4(.0) steigen. Ob damit auch die Weichen zur Lösung der Herausforderungen 4.0 (Industrie, Arbeit) richtig gestellt werden, ist fraglich. Das Ergebnis der Sondierungsgespräche bei den Themen Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht geht wohl eher in Richtung Regulierung als Flexibilisierung.

Aber im Einzelnen: CDU und SPD wollen Qualifizierung, Vermittlung und Reintegration von Langzeitarbeitslosen durch Instrumente im SGB II vorantreiben. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll um 0,3 % gesenkt werden. Man will eine nationale Weiterbildungsstrategie entwickeln und dabei auch „das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung stärken“. Die Parteien wollen das AÜG 2019 evaluieren. Neue Geschäftsmodelle sollen gefördert und gleichzeitig die Tarifbindung gefestigt werden. Bei der Arbeit auf Abruf will man die Planungs- und Einkommenssicherheit der Arbeitnehmer sicherstellen.

Beim ArbZG konnten sich die Beteiligten doch nicht auf Experimentierräume für tarifgebundene Unternehmen einigen. Stattdessen heißt es nun etwas nebulös: „Wir wollen einen Rahmen schaffen, in dem Unternehmen, Beschäftigte und die Tarifpartner den vielfältigen Wünschen und Anforderungen in der Arbeitszeitgestaltung gerecht werden können.“ Schauen wir mal, was daraus wird; eine flexiblere Handhabung der Höchstarbeitszeit und mehr Selbstbestimmung wären deutlich handfester und zielführender.

Zudem hat man sich auf ein Recht auf befristete Teilzeit für Unternehmen mit in der Regel mehr als 45 Mitarbeiternverständigt. Ob sich beim Thema sachgrundlose Befristung etwas ändern soll, ist noch nicht abzusehen. Ich verweise hierzu auf die Warnungen von Wolf in AuA 1/18, S. 14 f. Inwieweit die Sondierungsergebnisse eventuellen Koalitionsverhandlungen standhalten, muss sich auch erst noch zeigen.

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Hoffen wir, dass die Regierungsbildung rasch vonstattengehen kann und dass die Beteiligten Lösungen finden, um den drängenden anstehenden Herausforderungen in Gesellschaft und Wirtschaft wirksam zu begegnen, – und sie somit tatsächlich „Deutschlands Zukunft gestalten“ (Titel des Koalitionsvertrags 2013)! Diskutieren Sie diese und andere aktuelle arbeitsrechtliche Themen mit uns auch beim Kongress Arbeitsrecht 2018 am 27. und 28. Februar in Berlin (s. S. 80/81). Wir freuen uns auf gute Gespräche!

Und was unseren Titel betrifft: Mitarbeiter gesucht – und gefunden – haben auch wir. Seit Anfang des Monats unterstützt uns Tim Kühnau in der Redaktion. Wilkommen im Team!

Einen zielführenden Februar wünscht

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