Liebe Leserinnen, liebe Leser,

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RA Volker Hassel
RA Volker Hassel

quasi zeitgleich mit dem Erscheinen meines Editorials in AuA 3/18 zur geschlechtsspezifischen bzw. -neutralen Ansprache hat der BGH entschieden, dass eine Bankkundin allein durch die Verwendung generisch maskuliner Personenbezeichnungen in Formularen nicht i. S. v. § 3 AGG benachteiligt wird (Urt. v. 13.3.2018 – VI ZR 143/17). Damit folgten die Karlsruher Richter der Vorinstanz. Das LG Saar-brücken hatte schon ein Jahr zuvor klargestellt, dass schwierige Texte durch die Nennung beider Geschlechter nur noch komplizierter würden (Urt. v. 10.3.2017 – 1 S 4/16). Insofern fühlen wir uns nun ein wenig bestärkt. Etwas differenzierter sehen dies Leserinnenbriefe, von denen wir zwei auf S. 253 abgedruckt haben.

Was uns ansonsten in Zukunft erwartet, dürften insbesondere die Auswirkungen des Megathemas digitale Transformation sein. Wie wird sich der Arbeitsmarkt der Zukunft entwickeln? Hieß es lange, kreative Berufe seien „sicher“, dürfte sich diese Denkweise mit der Entscheidung von Deutschlands „Vorzeige-Startup“ Zalando ändern. Algorithmen und künstliche Intelligenz sollen dort nach Medienberichten bis zu 250 Werbefachleute ersetzen. Dies soll allerdings durch einen höheren Anteil an Entwicklern und Datenanalysten mehr als kompensiert werden. Wer sich entsprechend neu qualifizieren will, findet Hilfe u. a. beim World Economic Forum, das zusammen mit der Boston Consulting Group in der Studie „Towards a Reskilling Revolution – A Future of Jobs for All“ 50 Millionen Online-Stellenanzeigen in den USA analysiert hat und aus Vorwissen sowie Erfahrungen bisheriger Tätigkeiten Matches auf Zukunfts-Jobs aufzeigt. (Wo) Finden Sie sich wieder?

Digital ist auch AuA! Das bereits seit einigen Jahren. Und weil das leider immer noch nicht jeder weiß, möchte ich hier noch einmal stark dafür werben: Abonnenten lesen AuA als ePaper auch am Laptop oder in der App mobil. Sämtliche Zugänge sind im Abo enthalten. Mehr dazu auf S. 233.

In dieser Broschüre sind alle zentralen aushangpflichtigen Gesetze sowie eine Auswahl weiterer wichtiger Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung zusammengestellt.
Als Aushangpflichtiger sind Sie damit auf der sicheren Seite!

Es gibt auch noch einen Grund zum Feiern: Nunmehr schon vor fünf Jahren, im April 2013, fand in Heidelberg die Gründungsversammlung des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen e. V. (BVAU) statt. Nun hatte endlich auch diese Klientel eine Interessenvertretung. Seitdem ist viel passiert; es bildeten sich Regional- und Themengruppen, die sich regelmäßig über Fragen der Praxis austauschen, und die Mitgliederzahl hat mittlerweile die 450 überschritten. Dies zeigt, wie überfällig die Gründung eines solchen Verbands war, der auch in Gesetzgebung und Rechtsprechung gehört und ernstgenommen wird. AuA gratuliert herzlich und freut sich, als strategischer Partner den BVAU weiterhin bei seiner Entwicklung zu begleiten.

Einen auch analog schönen April wünscht

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· Artikel im Heft ·

Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Seite 193
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