Liebe Leserinnen, liebe Leser,

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RA Volker Hassel
RA Volker Hassel

alles neu macht der Mai? Zum Teil auf jeden Fall: Ab dem 25. gilt die DSGVO – ich hoffe, Sie sind vorbereitet (falls nicht, hilft unser Workshop [Details links] weiter) – und auch die deutsche Gesetzgebung nimmt derzeit Fahrt auf. So liegt jetzt ein Referentenentwurf zum „Brückenteilzeitgesetz“ vor. Die Unternehmen sind aufgeschreckt; Arbeitgeberpräsident Kramer machte bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesarbeitsminister Heil klar, dass ein gesetzliches Recht auf Vollzeit seiner Auffassung nach völlig am unternehmerischen Selbstverständnis vorbeigeht. Die Beweislastumkehr im neuen Gesetz sei eine rote Linie für die Arbeitgeber: „Die deutschen Arbeitgeber lehnen bürokratische Regelungen und dirigistische Eingriffe des Gesetzgebers in die betriebliche Arbeitszeitgestaltung strikt ab. Arbeitsgerichte können und dürfen nicht zukünftig über das Arbeitszeitvolumen in den Betrieben entscheiden. Das passt nicht zur sozialen Ordnung des 21. Jahrhunderts und beschädigt partnerschaftliche Lösungen in der betrieblichen Praxis.“

Insbesondere die vorgesehene Neuregelung von Ansprüchen der Arbeitnehmer auf Verlängerung und dem Umfang ihrer Arbeitszeit sei ein schwerwiegender Eingriff in die betriebliche Gestaltung der Arbeitsabläufe und die unternehmerische Freiheit. Dieser Vorschlag sei für die deutsche Wirtschaft nicht akzeptabel und verletze die Planungssicherheit der Betriebe massiv.

„Es ist ein klarer Fall von falscher Prioritätensetzung: Wenn jemand ungewollt Teilzeit arbeitet, liegt das fast immer an fehlenden Betreuungsmöglichkeiten für Kinder. Höchste Priorität für die Politik sollte also der schnellstmögliche Ausbau der Ganztagskinderbetreuung sein, damit mehr Eltern die Möglichkeit erhalten, vollzeitnah zu arbeiten.“

Die Anforderungen an Sie als Personaler und Personalerin werden zunehmend anspruchsvoller. Damit Sie Ihr Know-How in der täglichen Arbeit erfolgreich einsetzen können, vermittelt Ihnen unser Online-Kurs innerhalb von 3 Monaten eine umfassende Ausbildung.

Auch die Rechtsprechung rastet nicht: Der EuGH hat gerade entschieden, dass eine vorgeschriebene Religionszugehörigkeit für eine kirchliche Stelle nicht in jedem Fall und nur mit gerichtlicher Kontrolle wirksam ist.

Sehr gut sieht es dagegen für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst aus. Ver.di-Chef Frank Bsirske bejubelt den Tarifabschluss als „das beste Ergebnis seit Jahren“. Herausgekommen ist ein Kompromiss, den er selbst als „extrem komplex“ einstuft. Auch die Gremien von Gewerkschaften und Arbeitgebern, die dem Abschluss zustimmen müssen, werden ihre Schwierigkeiten haben, ihn in allen Einzelheiten zu durchschauen.

Einen trotz allem wonnigen Mai wünscht

Redaktion (allg.)

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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
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