Liebe Leserinnen und Leser,

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 Bild: David Schwarzenberg/Pixabay
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am 1. Juli hat Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft für ein halbes Jahr unter dem Motto „Gemeinsam. Europa wieder stark machen.“ übernommen. Arbeitsminister Hubertus Heil will diese Zeit u. a. dazu nutzen, langfristig „gute Arbeitsbedingungen und stabile Arbeitsplätze in einer sich rasant ändernden Wirtschaftswelt [zu] sichern“. Schlüssel zum Erfolg sei hierfür die Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit durch Weiterbildung. Und so passt es doch ganz gut, dass zum 1. Oktober dieses Jahres das sog. „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ in Kraft treten wird. Es entwickelt die Bestimmungen des „Qualifizierungschancengesetzes“ (am 1.1.2019 in Kraft getreten) weiter.

Was das genau bedeutet und wie es insbesondere mit der Förderung der betrieblichen Weiterbildung vorangeht, erläutert Prof. Frank Maschmann in diesem Heft ab S.466 – eine klare Leseempfehlung für all jene, die erkannt haben, dass lebenslanges Lernen unumgänglich ist und eine Investition in die Qualifizierung der Mitarbeiter am Ende dem Unternehmen zugutekommt.

Um eine Investition ganz anderer Art geht es in unserem Beitrag zur „Führung 4.0“ ab S.472. Gefragt sind hier Empathie, Selbstreflexion und Vertrauen in die Mitarbeiter. Wer diese Qualitäten in seine tägliche Arbeit einbringt und so ein neues Verständnis von Führung entwickelt, wird auch mit den Herausforderungen der – durch die Corona-Pandemie zur Normalität gewordenen – virtuellen Arbeitswelt zurechtkommen.

Selbst die Arbeit des Betriebsrats darf, wenn auch zunächst befristet, derzeit digital sein. Was das für Probleme vor allem hinsichtlich des Datenschutzes aufwirft, analysiert Prof. Tim Jesgarzewski im Blickpunkt ab S. 456. So viel sei vorab verraten: Die Tücken stecken im Detail und der Vorwurf, man könne die Einhaltung der Nichtöffentlichkeit von digitalen Sitzungen des Gremiums nicht gewährleisten, geht insofern fehl, als dass Tools zur Sicherung des Datenschutzes im virtuellen Raum existieren. Man muss sie nur nutzen.

Andreas Krabel

Andreas Krabel
Chefredakteur
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Liebe Leserinnen und Leser,
Seite 449
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