Liebe Leserinnen und Leser,

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 Bild: David Schwarzenberg/Pixabay
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existiert in Ihrem Unternehmen eine Betriebsvereinbarung zur Regelung der Arbeit während der Corona-Pandemie und zur Sicherung der Gesundheit der Mitarbeiter? Falls nein oder falls Sie Nachbesserungsbedarf sehen, haben wir uns in dieser Ausgabe dazu entschlossen, eine ausführliche Variante in Gänze abzudrucken. Diese können Sie sich als Muster auch unter www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/heftarchiv herunterladen. Die beiden Autoren haben bereits zu Beginn der Pandemie im April (AuA 4/20, S. 200 ff.) auf die Notwendigkeit zum Abschluss einer solchen Vereinbarung hingewiesen und dringend empfohlen, sich mit allen Beteiligten auf eine Regelung zu einigen. Das vorliegende Muster ist nun garniert mit – und das unterscheidet sie von vielen anderen Vorlagen – Regelungen zur Einführung neuer und flexiblerer Arbeitsformen. Und das ist es, was nach der Krise bleiben könnte: Flexibilität und ein anderes Verständnis von Zusammenarbeit im Unternehmen. Das schafft Vertrauen und steigert die Produktivität. Hierfür braucht es aber auch einen Rahmen, in dem sich alle rechtssicher bewegen können. Nutzen wir die schwierige Situation, um etwas auszuprobieren und später davon zu profitieren.

In diesem Sinne positioniert sich übrigens auch der frisch gewählte Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger, der einen seiner ersten öffentlichen Auftritte auf unserem Kongress Arbeitsrecht vom 9. bis 10. Februar 2021 haben wird. Ein Bild von ihm und seinen Vorhaben können Sie sich in dieser Ausgabe in unserer Rubrik Meinung auf S. 7 machen. Neben ihm wartet der Kongress wieder mit hochkarätigen Referenten und aktuellen Themen zum Arbeitsrecht auf. Weitere Informationen und einen Einblick in unser Programm bekommen Sie hier in dieser Ausgabe analog in der Mitte des Heftes oder digital unter www.arbeitsrecht-kongress.de. Bei Ihrer Teilnahme können Sie im Februar auch digital zu einem reduzierten Preis i. H. v. 699 bzw. 499 Euro wie gewohnt dabei sein. Ein Austausch zwischen Teilnehmern und Referenten ist gewährleistet.

Zu guter Letzt möchte ich Ihre Aufmerksamkeit noch ans Ende dieser Ausgabe lenken: Neben der Vorschau finden Sie eine Leserumfrage. Hier freuen wir uns über Ihr Feedback. Neben einer digitalen Teilnahme am Kongress warten attraktive Preise auf Sie!

Andreas Krabel

Andreas Krabel
Chefredakteur
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· Artikel im Heft ·

Liebe Leserinnen und Leser,
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mit dem Titelthema dieser Ausgabe lösen wir das Versprechen ein, die Basics nicht außer Acht zu lassen. Gerade die Zusammenarbeit mit dem

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Vom 15. bis 16. Februar fand dieses Jahr der 17. Kongress Arbeitsrecht im Hotel Estrel Berlin statt. Entgegen der Hoffnungen der Veranstalter GDA und

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Programm

Am ersten Tag, dem 15. Februar, starten wir –wie gewohnt – gegen 10:00 Uhr mit der Begrüßung durch den Arbeitgeberpräsidenten Dr. Rainer

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ein letztes Mal möchte ich an dieser Stelle die Werbetrommel für unseren diesjährigen Kongress Arbeitsrecht am 15. und 16. Februar live

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Am 7. und 8. Februar 2023 findet im Radisson Collection Hotel Berlin sowie virtuell der Kongress Arbeitsrecht statt.

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es ist wieder so weit: Die Anmeldung für den kommenden Kongress Arbeitsrecht 2024 ist freigeschaltet. Am 12. und 13. März erwarten Sie im