jetzt hat es auch unseren Kongress Arbeitsrecht am 9. und 10. Februar erwischt: Die Veranstaltung aus dem Berliner Hotel Estrel wird ausschließlich digital stattfinden. Was sich schon lange abgezeichnet hat, ist eingetreten – wir befinden uns in einem erneuten und verschärften Lockdown, der eine Präsenzveranstaltung leider unmöglich macht. Nichtsdestotrotz haben alle Teilnehmer die Möglichkeit, unseren Referenten live Fragen zu stellen und mit ihnen zu diskutieren. Wir freuen uns u.a. auf den neu gewählten Arbeitgeberpräsidenten Dr. Rainer Dulger, auf Prof. Dr. Björn Gaul mit dem Thema „Aktuelle Gestaltungsoptionen, Rechtsfolgen und Schranken beim Betriebsübergang“, Prof. Dr. Gregor Thüsing mit Aktuellem aus dem Arbeitsrecht und Dr. Nathalie Oberthür mit dem Thema „Unternehmen in der Krise – der richtige Umgang mit betriebsbedingten Kündigungen“. Am Ende des ersten Kongresstages widmet sich Jana Tepe der Frage: „Kulturwandel durch Vernetzung – wo kommen wir denn dahin?!“. An Tag zwei wirft Volker Ettwig einen Blick auf das Unternehmensstrafrecht.Das komplette Programm und alle Referenten finden sie auf unserer Kongresswebseite. Wenn Sie also noch nicht dabei sind, hier geht es für Kurzentschlossene zur Anmeldung: www.kongress-arbeitsrecht.de
Für die Fachanwälte unter Ihnen bietet sich auch im Rahmen der digitalen Variante wieder die Möglichkeit, Fortbildungspunkte zu sammeln. Bei vollständiger Teilnahme an der Veranstaltung an beiden Tagen werden insgesamt 10 Stunden i.S.d. §15 FAO anerkannt. Eine Sicherstellung dieses Kriteriums wird durch personifiziertes Einloggen gewährleistet. Ein entsprechendes Zertifikat wird den Teilnehmern nach der Veranstaltung zugesandt.
Und zu guter Letzt noch ein (weiterer) Hinweis in eigener Sache: Am Ende dieser Ausgabe finden Sie einen Link zu unserer Leserumfrage. Wir freuen uns weiterhin über zahlreiches Feedback!
Um den Arbeitsaufwand in Grenzen zu halten, stellt Ihnen unser Referententeam jedes Quartal im Rahmen unseres Webinars „Update Rechtsprechung Arbeitsrecht“ die aktuellsten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte zusammen.
Andreas Krabel

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· Artikel im Heft ·
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