Liebe Leserinnen und Leser,

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 Bild: David Schwarzenberg/Pixabay
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wir kommen nicht drumherum: Auch in dieser Ausgabe der AuA dominiert das Thema Corona die Beiträge. Von den Fragen zu rechtlichen Risiken und Nebenwirkungen im Zusammenhang mit Abmahnungen und Kündigungen wegen Corona (Stück/Wein, S. 8 ff.), über eine eingehende Analyse der Corona-ArbSchV und dem dort vermeintlich enthaltenen Anspruch für Arbeitnehmer auf Homeoffice (Gloistein, S. 14 ff.), bis hin zur heiklen Frage, inwieweit Arbeitgeber das Impfverhalten ihrer Belegschaft steuern dürfen (Seidel/Ahnefeld, S. 24 ff.), hat das Coronavirus SARS-CoV-2 auch das Arbeitsrecht voll erfasst.

Nichtsdestotrotz dürfen wir nicht die „klassischen“ Themen aus den Augen verlieren. So ist bspw. Bewegung in die Diskussion um das aufsehenerregende „CCOO“-Urteil des EuGH zur Arbeitszeiterfassung gekommen. Der deutsche Gesetzgeber wird die Entscheidung demnächst umsetzen und neue Regelungen schaffen müssen, denn bisher gilt bei uns nur eine Aufzeichnungspflicht für Überstunden. Der aktuelle Gesetzesentwurf hierzu von Prof. Bayreuther wird im Beitrag von Unger-Hellmich/Schütz (S. 18 ff.) diskutiert.

Zudem schauen wir uns die aktuelle Situation in Sachen Elektro- und Hybridfahrzeuge beim Einsatz als Dienstwagen einmal genauer an. Die (noch) alternativen Antriebsarten werden auch aus Unternehmenssicht und für die Mitarbeiter immer interessanter. Warum das, neben finanziellen und steuerlichen Anreizen, so ist, lesen Sie ab S. 48.

Die Anforderungen an Sie als Personaler und Personalerin werden zunehmend anspruchsvoller. Damit Sie Ihr Know-How in der täglichen Arbeit erfolgreich einsetzen können, vermittelt Ihnen unser Online-Kurs innerhalb von 3 Monaten eine umfassende Ausbildung.

Andreas Krabel

Andreas Krabel
Chefredakteur
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· Artikel im Heft ·

Liebe Leserinnen und Leser,
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Der Arbeitsschutz lässt sich strukturell in den sozialen Arbeitsschutz und den technischen