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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Mitbestimmung bei Einstellung
Das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 22.5.2024 –34 A 2103/23.PVL; rk.) entschied zu einer Formalie im Mitbestimmungsrecht des öffentlichen Dienstes. Fraglich war, ob die Antwort des Personalrats auf eine Mitbestimmungsvorlage zu einer Einstellung als Zustimmungsverweigerung zu deuten war. Das OVG sah es so:
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