Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Ende der Vertrauensarbeitszeit?

Die jüngeren Entscheidungen des EuGH sowie des BAG zur Arbeitszeiterfassung haben trotz ihrer eigentlich klaren Aussagen in der betrieblichen Praxis zu teils erheblichen Verunsicherungen geführt: Müssen nun wirklich die Arbeitszeiten der Beschäftigten erfasst werden und wie wirkt sich das auf die in vielen Unternehmen gelebte „Vertrauensarbeitszeit“ aus?

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 Bild: deagreez/stock.adobe.com
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Ausgangslage

Durch einen Rechtsstreit zwischen der spanischen Gewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras und der Deutschen Bank SAE kam das Thema der Arbeitszeiterfassung vor einiger Zeit ins Rollen. Im Jahr 2017 hatte die Gewerkschaft gegen die Deutsche Bank vor dem Nationalen Gerichtshof von Spanien eine Klage mit der Argumentation, dass ein System zur Erfassung der innerhalb des Betriebs geleisteten Arbeitszeit fehle, erhoben. Der Nationale Gerichtshof von Spanien setzte das Verfahren aus und übergab die Streitfrage an den EuGH.

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Prof. Dr. Oliver Haag

Prof. Dr. Oliver Haag
Professor für Wirtschaftsrecht, HTWG Konstanz, Direktor, Institut für Unternehmensrecht, Of Counsel

Franziska Deschler

Franziska Deschler
Studentin, HTWG Konstanz, Human Resources

· Artikel im Heft ·

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Seite 14 bis 17
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