Praktikerkreis Personal und Arbeitsrecht an der Universität Regensburg
Das Veranstaltungsprogramm sieht für das Sommersemester 2024 drei Expertenvorträge vor:
Am 25. April 2024 referiert Prof. Dr. Frank Maschmann, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht, Universität Regensburg, zu aktuellen Tendenzen im Beschäftigtendatenschutz. Kaum ein Rechtsgebiet ist so im Fluss wie der Datenschutz. Fast im Wochenrhythmus ergehen Entscheidungen des EuGH. Das Referat versucht, einen Überblick zu schaffen und gibt praktische Hinweise. Dabei werden u. a. die Fragen aufgegriffen, ob § 26 BDSG unionsrechtswidrig ist, ob eine Betriebsvereinbarung eine taugliche Verarbeitungsgrundlage bildet und ob mit Bußgeldern in Millionenhöhe wegen schuldhafter Verletzung der DSGVO zu rechnen ist.
Die zweite Veranstaltung der Reihe findet am 6. Juni 2024 statt. Prof. Dr. Rainer Sieg, Rechtsanwalt, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht, Universität Passau, widmet sich der „Betriebsratsvergütung auf dem Prüfstand“.Betriebsräte führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. Sie dürfen weder benachteiligt noch begünstigt werden. Das Referat zeigt, was das praktisch bedeutet und welche Gefahren lauern. Thematisiert werden u. a. aktuelle gesetzliche Grundlagen der Betriebsratsvergütung, Rechtsprechung des BAG, die Frage der Qualifizierung überhöhter Betriebsratsvergütung als strafbare Untreue, die Tätigkeit der Expertenkommission „Rechtssicherheit in der Betriebsratsvergütung“ sowie Novellierungsvorschläge.
Den Abschluss der Veranstaltungsreihe bildet der Vortrag des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts München Dr. Harald Wanhöfer. Er referiert am 11. Juli 2024 zur „Verhandlung vor der betrieblichen Einigungsstelle“. Die Einigungsstelle tritt als innerbetriebliche Schlichtungsstelle zusammen, wenn Betriebsrat und Arbeitgeber sich nicht einigen können. Wanhöfer bespricht, was dabei zu beachten ist und welche Probleme es gibt. Im Fokus stehen folgende Fragestellungen:
- Wann wird die Einigungsstelle tätig?
- Wie ist sie besetzt und wer bestimmt darüber?
- Wie wird ein Verfahren in Gang gesetzt?
- Was tun bei Streitigkeiten über die Errichtung einer Einigungsstelle?
- Welche Kosten fallen an und wer trägt diese?
- Wann ist die gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen möglich?
Die Vorträge finden jeweils 18:00 Uhr im Hörsaal 13 (Hans-Lindner-Hörsaal) der Universität Regenburg statt und dauern jeweils ca. 75 Minuten. An sie schließt sich eine Diskussionsphase an. Das Ende der Veranstaltung stellt ein kleiner Imbiss dar, bei dem die Gelegenheit zu weiterem Gedankenaustausch besteht.
Fachanwälte für Arbeitsrecht können nach vorheriger Anmeldung einen Nachweis über die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung gemäß § 15 FAO über zwei Zeitstunden erhalten. Die Bescheinigung wird direkt im Anschluss an den Vortrag gegen bare Zahlung von 50 Euro übergeben.
Wie wird eine Aufhebungsvereinbarung fehlerfrei abgeschlossen? Was sind die DOs & DON’Ts bei der Kündigung? Die HR-Zertifizierung vermittelt Ihnen diese und weitere Grundlagen für einen rechtssicheren Umgang in Ihrem Alltag als HR-Mitarbeiter:in.
Zur Anmeldung und für weitere Informationen können sich Interessierte an Gisela Schober wenden:
Telefon: 0941 943-2647
Telefax: 0941 943-4495
E-Mail: gisela.schober@ur.de
Redaktion (allg.)

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