Praktikerkreis Personal und Arbeitsrecht an der Universität Regensburg
Auch im Wintersemester 2024/2025 veranstaltet der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht, Prof. Dr. Frank Maschmann den Praktikerkreis Personal und Arbeitsrecht. Veranstaltungsort ist Hörsaal 13 der Universität Regensburg; die Vorträge beginnen jeweils 18:00 Uhr.
Die erste Veranstaltung fand am 24. Oktober 2024 statt. Rechtsanwältin Katrin Augsten, Kanzlei Augsten, Regensburg, referierte zum Thema Homeoffice: Rechtsfragen des „New Normal“.
Die Arbeit im Homeoffice gehört heute für viele zur Normalität. Was in Corona-Zeiten weitgehend ungeregelt begann, wirft als Dauerzustand neue Probleme auf, die erst ansatzweise gelöst sind. Die Referentin besprach u. a. folgende Problempunkte:
- Recht auf Arbeit im Homeoffice?
- Arbeitszeit im Homeoffice und „Recht auf Nichterreichbarkeit“?
- Arbeitsunfall im Homeoffice
- Welche Rechtsfragen müssen in einer Homeoffice-Vereinbarung geregelt werden? Was unterliegt der Mitbestimmung?
- Back to Office I: Kann der Arbeitgeber das ohne weiteres anordnen?
- Back to Office II: Rechtsprobleme des „Desk-Sharings“
Die zweite Veranstaltung findet am 5. Dezember 2024 zum Thema „Mitbestimmung nach dem Bayer. Personalvertretungsgesetz“ statt. Hierzu referiert Ernst Burger, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht a. D., München.
Die Mitbestimmung in den Dienststellen der bayerischen Verwaltung unterscheidet sich nicht unerheblich vom BetrVG. Das Referat zeigt dies anhand praktisch relevanter Problemstellungen:
- Dienststelle und deren Akteure: Beschäftigte, Vertreter der Dienststelle
- Personalrat, Gesamtpersonalrat, Stufenvertretung: Aufgaben und Arbeitsweise
- Mitbestimmung bei Ein- und Höhergruppierungen, Arbeitszeitfragen, Nebentätigkeitsgenehmigungen, Urlaubsplan,
- Dienstvereinbarungen
- Besonderheiten des Einigungsstellenverfahrens im öffentlichen Dienst
- Rechtsschutz durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit
Termin für die dritte Veranstaltung ist der 30. Januar 2025. Dr. Reinhard Künzl, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht a. D., München, wird hier zu dem Thema „Cannabis im Betrieb: Wie kann der Arbeitgeber reagieren?“ sprechen.
Nach der Cannabis-Legalisierung stellen sich bei dessen Konsum schwierige arbeitsrechtliche Fragen. Das Referat gibt einen Überblick über die wichtigsten Probleme:
- Betriebliche Probleme der Legalisierung von Cannabis
- Erlaubter Konsum im Betrieb?
- Richtiger Umgang mit Arbeitnehmern unter Cannabiseinfluss: Drogentest, Freistellung von der Arbeit, Entgeltkürzung?
- Verhaltensbedingte Kündigung wegen Missbrauchs von Cannabis?
- Personenbedingte Kündigung wegen Erkrankung oder fehlender Eignung nach Konsum von Cannabis
Die Vorträge dauern jeweils etwa 75 Minuten. Daran schließt sich eine Diskussionsphase an. Die Veranstaltung endet mit einem kleinen Imbiss, bei dem Gelegenheit zu weiterem Gedankenaustausch besteht.
Fachanwälte für Arbeitsrecht können nach vorheriger Anmeldung einen Nachweis gemäß § 15 FAO über zwei Zeitstunden erhalten. Die Bescheinigungen werden ausschließlich im Hörsaal im Anschluss an die Veranstaltung gegen bare Zahlung einer Gebühr i. H. v. 50 Euro übergeben.
Die Teilnahme am Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar ist kostenlos.
Weitere Auskünfte und Anmeldung:
Gisela Schober, Universität Regensburg,
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht
und Arbeitsrecht
93053 Regensburg
Universitätsstraße 31
Tel.: 0941/943-2647
Fax: 0941/943-4495
E-Mail: gisela.schober@ur.de
Redaktion (allg.)

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