Praktikerkreis Personal und Arbeitsrecht

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 Bild: deagreez/stock.adobe.com
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Im Sommersemester 2025 veranstaltet Prof. Dr.Frank Maschmann, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Regensburg den Praktikerkreis Personal und Arbeitsrecht.

Die erste Veranstaltung „Umbrüche in der Automobilproduktion: Hilft Künstliche Intelligenz (KI) sie zu bewältigen?“ findet am Donnerstag, den 8. Mai statt. Dr. Tobias Afsali, Head of HR Division Operations, Dräxlmaier Group, Vilsbiburg, zeigt praktische Einsatzfelder und diskutiert die folgenden Rechtsfragen:

  • Was sind die derzeitigen Herausforderungen in der Automobilindustrie?
  • Beispiele für den Einsatz von KI in der betrieblichen Praxis
  • Darf der Arbeitgeber KI-unterstützte Arbeit einseitig zuweisen?
  • Mitbestimmung beim Einsatz von KI in der Produktion
  • Rechtspflicht zur Qualifizierung? Anspruch auf Schulung?

Die zweite Veranstaltung zum Thema „Massenentlassung – Wege aus dem Irrgarten?“ findet am Donnerstag, den 5. Juli statt. Das Recht der Massenentlassung ist durch divergierende Entscheidungen von EuGH und BAG im Fluss. Wo die Probleme liegen und wie sie möglicherweise zu lösen sind, zeigt Karin Spelge, Vorsitzende Richterin am BAG, Erfurt. Das Referat setzt folgende Schwerpunkte:

  • Grundzüge des Verfahrens vor dem Hintergrund seiner unionsrechtlichen Überformung
  • Zweck des Massenentlassungsschutzes
  • Verhältnis von Konsultations- und Anzeigeverfahren
  • Angaben im Anzeigeverfahren
  • Sanktion bei Fehlern

Die dritte Veranstaltung am Donnerstag, dem 10. Juli 2025 widmet sich dem Thema „Aktuelle Rechtsfragen des Betriebsübergangs nach § 613a BGB“. In einer von Umbrüchen geprägten Zeit gehören Betriebsübergänge zum Tagesgeschäft. Welche rechtlichen Herausforderungen aktuell zu meistern sind, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Cord Meyer, Deutsche Bahn AG, Berlin:

  • Betriebsübergang beim Verkauf einer Kanzlei?
  • Betriebszugehörigkeit beim Betriebsteilübergang
  • Geringere Anforderungen bei der Unterrichtungspflicht (§ 613a Abs. 5 BGB) nach neuester Rechtsprechung
  • Anlauf der Widerspruchsfrist trotz fehlerhafter Unterrichtung
  • Kündigungen beim Betriebsübergang
  • Überleitung von Betriebsvereinbarungen beim Betriebsübergang

Die Vorträge beginnen jeweils um 18 Uhr und dauern etwa 75 Minuten, an die sich eine Diskussionsphase anschließt. Die Veranstaltung endet mit einem kleinen Imbiss, bei dem Gelegenheit zum weiteren Gedankenaustausch besteht.

Veranstaltungsort ist Hörsaal H 13 auf dem Campus-Gelände der Universität Regensburg.

Teilnehmer, die eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO benötigen, melden Sie sich bitte unter Angabe ihrer Post-Adresse per E-Mail an: gisela.schober@ur.de

Die Teilnahmebescheinigungen werden ausschließlich im Anschluss an den Vortrag vor Ort gegen bare Entrichtung der Teilnahmegebühr von 50 Euro ausgehändigt. Ein Versand auf Rechnung ist nicht möglich.

Darüber hinaus ist die Teilnahme am Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar kostenlos.

Redaktion (allg.)

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Praktikerkreis Personal und Arbeitsrecht
Seite 62
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