Mit BMF-Schreiben vom 8.11.2017 (IV C 5 –S 2353/08/10006:008 [2017/0918346]) wurde zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1.1.2018 Stellung genommen.
Dem Schreiben beigefügt ist eine Übersicht über die ab 1.1.2018 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland beginnend mit Afghanistan und endend mit Zypern.
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Rainer Kuhsel

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