Scheinselbstständigkeit
Begriff Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit liegt in solchen Sachverhalten vor, in denen Erwerbstätige nach der Ausgestaltung ihrer Rechtsbeziehungen zwar formell wie Selbstständige behandelt, rein faktisch jedoch wie abhängig Beschäftigte tätig werden und sich auch hinsichtlich ihrer sozialen Schutzbedürftigkeit nicht von diesen unterscheiden (Schaub/Koch, 28. Aufl. 2024, ArbR A–Z, Scheinselbstständigkeit).
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Maurice Kettern

Julia Brey

· Artikel im Heft ·
Rechtsprechungsüberblick
Sozialversicherungspflicht einer ambulanten Krankenpflegerin (BSG, Urt. v. 19.10.2020 – B 12 R 17/19)
Das BSG bejahte eine
Arbeitsstrafrecht – ein facettenreiches Gebiet
Das Arbeitsstrafrecht umfasst alle Straf- und Bußgeldvorschriften, die im Zusammenhang
Anspruch auf Workation
Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Workation besteht nur, wenn er ausnahmsweise im Arbeitsvertrag, einer
Bevor man sich mit einer Regelung über Arbeit auf Abruf befasst, lohnt ein Blick in die gesetzliche Regelung über die Grundsätze des
Mehrdimensionale Strukturen
Der Begriff „Matrixstruktur“ ist gesetzlich nicht definiert. Wenn von „Matrixstrukturen“ die Rede ist, werden
Eigene duale Studentenausbildung
Ein beliebtes und oft genutztes Mittel ist die Einstellung eigener Studenten, z. B. in dualen Studiengängen. Der