Lesedauer: ca. 10 Minuten
ARBEITSRECHT
Scheinselbstständigkeit
Arbeitnehmerbegriff in der neueren Rechtsprechung
Begriff Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit liegt in solchen Sachverhalten vor, in denen Erwerbstätige nach der Ausgestaltung ihrer Rechtsbeziehungen zwar formell wie Selbstständige behandelt, rein faktisch jedoch wie abhängig Beschäftigte tätig werden und sich auch hinsichtlich ihrer sozialen Schutzbedürftigkeit nicht von diesen unterscheiden (Schaub/Koch,
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
