Direkt zum Inhalt
 Bild: jozefmicic/stock.adobe.com
Bild: jozefmicic/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 10 Minuten
ARBEITSRECHT

Scheinselbstständigkeit

Arbeitnehmerbegriff in der neueren Rechtsprechung

Begriff Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit liegt in solchen Sachverhalten vor, in denen Erwerbstätige nach der Ausgestaltung ihrer Rechtsbeziehungen zwar formell wie Selbstständige behandelt, rein faktisch jedoch wie abhängig Beschäftigte tätig werden und sich auch hinsichtlich ihrer sozialen Schutzbedürftigkeit nicht von diesen unterscheiden (Schaub/Koch,

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium