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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Stichtagsregelungen in Sozialplänen
Ein Unternehmen kündigte durch Aushang am 25.6.2020 gegenüber der Belegschaft an, den Betrieb zum 30.4.2022 stillzulegen. Es teilte mit, dass darüber ein Interessenausgleich und ein Sozialplan verhandelt werde. Dieser kam am 22.3.2021 zustande. Der Sozialplan sieht einen Ausschluss für Arbeitnehmer vor, die vor dem Stichtag 22.3.2021 eine Eigenkündigung ausgesprochen haben.
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