Das BAG wechselt seine Rechtsprechung und hält die Mehrarbeits- und Überstundenregelung für Teilzeitbeschäftigte des § 7 Abs. 6 TVöD für wirksam (BAG, Urt. v. 15.10.2021 – 6 AZR 253/19). Hingegen soll die generelle Norm für Überstunden in Schicht- und Wechselschichtarbeit des § 7 Abs. 8c TVöD aufgrund eines Verstoßes gegen die Normenklarheit unwirksam sein. Da bisher nur die Pressemitteilung des BAG vorliegt, kann eine Auswertung dieser Rechtsprechung noch nicht erfolgen.
Nach dem erfolgreichen Start im Jahr 2018 folgt nun der 2. Band!
Für das Buch #AllesRechtKurios hat der bekannte Juraprofessor Arnd Diringer wieder amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zusammengetragen.
Sebastian Günther

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