Überstunden bei Schicht und Wechselschicht

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Das BAG wechselt seine Rechtsprechung und hält die Mehrarbeits- und Überstundenregelung für Teilzeitbeschäftigte des § 7 Abs. 6 TVöD für wirksam (BAG, Urt. v. 15.10.2021 – 6 AZR 253/19). Hingegen soll die generelle Norm für Überstunden in Schicht- und Wechselschichtarbeit des § 7 Abs. 8c TVöD aufgrund eines Verstoßes gegen die Normenklarheit unwirksam sein. Da bisher nur die Pressemitteilung des BAG vorliegt, kann eine Auswertung dieser Rechtsprechung noch nicht erfolgen.

Ein Überblick über die drei Teilbereiche des „Kollektiven Arbeitsrechts“: Betriebsverfassungsrecht (BetrVG, SprAuG, EBRG), Unternehmensmitbestimmungsrecht (DrittelbG, MitbestG, Montan-MitbestG), Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (TVG, Artikel 9 III GG)

Sebastian Günther

Sebastian Günther
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, GÜNTHER · ZIMMERMANN Rechtsanwälte, Berlin
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Überstunden bei Schicht und Wechselschicht
Seite 31
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