Das BAG wechselt seine Rechtsprechung und hält die Mehrarbeits- und Überstundenregelung für Teilzeitbeschäftigte des § 7 Abs. 6 TVöD für wirksam (BAG, Urt. v. 15.10.2021 – 6 AZR 253/19). Hingegen soll die generelle Norm für Überstunden in Schicht- und Wechselschichtarbeit des § 7 Abs. 8c TVöD aufgrund eines Verstoßes gegen die Normenklarheit unwirksam sein. Da bisher nur die Pressemitteilung des BAG vorliegt, kann eine Auswertung dieser Rechtsprechung noch nicht erfolgen.
Ein Überblick über die drei Teilbereiche des „Kollektiven Arbeitsrechts“: Betriebsverfassungsrecht (BetrVG, SprAuG, EBRG), Unternehmensmitbestimmungsrecht (DrittelbG, MitbestG, Montan-MitbestG), Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (TVG, Artikel 9 III GG)
Attachment | Size |
---|---|
Beitrag als PDF herunterladen | 111.28 KB |
· Artikel im Heft ·
Wie bereits in AuA 10/21 zum Urteil vom 15.10.2021 (6 AZR 253/19) berichtet, hatte das BAG zur Frage der Überstundenentstehung bei Teilzeitkräften
Im Streit stand die Frage, ob ein Anspruch auf die Wechselschichtzulage gem. AVR-Caritas besteht. Die Voraussetzungen für den Anspruch auf
Der Beschluss des BAG vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21) war bereits kurz nach Veröffentlichung der Pressemitteilung viel diskutiert. Wir haben
Ausgangslage
Etwa jedes achte Unternehmen in Deutschland nutzt KI (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 453 v. 27.11.2023
Einführung
Das AÜG hat durch das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ vom 21.2.2017 (BGBl. I 2017, S. 258
Ausgangslage
Durch einen Rechtsstreit zwischen der spanischen Gewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras und der