Mit Beschluss vom 13.9.2022 (1 ABR 24/21) stellte das BAG die Tariffähigkeit von ver.di fest. Der Antrag des Arbeitgeberverbands aus der Pflegebranche zielte zwar nur auf die Feststellung der Tarifunfähigkeit bezogen auf den Bereich der Pflege. Dies sei jedoch, so das BAG, wegen der Unteilbarkeit der Tariffähigkeit einer Organisation kein zulässiger Antrag.
Dazu stellte das BAG bereits in früheren Entscheidungen auch auf den Umstand ab, dass die Versagung der Tariffähigkeit einen erheblichen Eingriff in die Koalitionsfreiheit darstelle und deshalb eine grundrechtsfreundliche, eher großzügige Betrachtung geboten sei.
#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).
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Problempunkt
Das BAG musste in dieser Entscheidung vom 22.6.2021 zur Tariffähigkeit der Gewerkschaft DHV entscheiden. Unter
Ausgangssituation
Die Arbeitsentgelte in der Pflege werden aktuell durch verschiedene Regelungskomplexe beeinflusst. Im Februar 2022
Problempunkt
Die Parteien streiten darüber, ob die klagende Arbeitnehmervereinigung DHV von dem beklagten Unternehmen verlangen kann
Bedeutung und Funktion des Tarifvertrags
Das Tarifvertragsrecht spielt in Deutschland eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung
Worum geht es?
Dem viel beachteten Beschluss des BAG vom 13.9.2022 – 1 ABR 22/21 – hat der Erste Senat zwei Leitsätze entnommen:
„1. Arbeitgeber
Am 6. und 7. Juni 2024 fand in Erfurt das 11. Europarechtliche Symposion des Bundesarbeitsgerichts und des Deutschen