Ver.di ist tariffähig

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 Bild: nmann77/stock.adobe.com
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Mit Beschluss vom 13.9.2022 (1 ABR 24/21) stellte das BAG die Tariffähigkeit von ver.di fest. Der Antrag des Arbeitgeberverbands aus der Pflegebranche zielte zwar nur auf die Feststellung der Tarifunfähigkeit bezogen auf den Bereich der Pflege. Dies sei jedoch, so das BAG, wegen der Unteilbarkeit der Tariffähigkeit einer Organisation kein zulässiger Antrag.

Dazu stellte das BAG bereits in früheren Entscheidungen auch auf den Umstand ab, dass die Versagung der Tariffähigkeit einen erheblichen Eingriff in die Koalitionsfreiheit darstelle und deshalb eine grundrechtsfreundliche, eher großzügige Betrachtung geboten sei.

#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).

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„1. Arbeitgeber

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