Ver.di ist tariffähig

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 Bild: nmann77/stock.adobe.com
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Mit Beschluss vom 13.9.2022 (1 ABR 24/21) stellte das BAG die Tariffähigkeit von ver.di fest. Der Antrag des Arbeitgeberverbands aus der Pflegebranche zielte zwar nur auf die Feststellung der Tarifunfähigkeit bezogen auf den Bereich der Pflege. Dies sei jedoch, so das BAG, wegen der Unteilbarkeit der Tariffähigkeit einer Organisation kein zulässiger Antrag.

Dazu stellte das BAG bereits in früheren Entscheidungen auch auf den Umstand ab, dass die Versagung der Tariffähigkeit einen erheblichen Eingriff in die Koalitionsfreiheit darstelle und deshalb eine grundrechtsfreundliche, eher großzügige Betrachtung geboten sei.

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Sebastian Günther

Sebastian Günther
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, GÜNTHER · ZIMMERMANN Rechtsanwälte, Berlin
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Ver.di ist tariffähig
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Dem viel beachteten Beschluss des BAG vom 13.9.2022 – 1 ABR 22/21 – hat der Erste Senat zwei Leitsätze entnommen:

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