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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Verfall von Urlaubsansprüchen
Vor dem LAG Baden-Württemberg stritten die Parteien über die Abgeltung von Urlaubsansprüchen aus dem Jahr 2019. Die Klägerin war seit dem 21.3.2019 dauerhaft erkrankt. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund Eigenkündigung zum 19.4.2021. Die Arbeitgeberin hatte zu Beginn des Urlaubsjahres 2019 nicht darauf hingewiesen, dass der Jahresurlaub einzubringen ist.
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