1 Der VW-Skandal
Die Problematik der „richtigen“ Vergütung von Betriebsräten ist spätestens seit dem Hartz/Volkert-VW-Skandal im öffentlichen Bewusstsein angekommen: Der Betriebsratsvorsitzende des VW-Konzerns Klaus Volkert, seit 1978 freigestelltes Betriebsratsmitglied (§ 38 BetrVG) und seit 1990 Betriebsratsvorsitzender, Konzern- und Gesamtbetriebsratsvorsitzender, bezog ein Gehalt auf dem Level eines Top-Managers (200.000Euro/Jahr), hatte sich Sonderboni in Millionenhöhe auszahlen lassen (ca. 2 Mio. Euro) und private Ausgaben, u. a. für eine brasilianische Geliebte (ca. 230.000 Euro), als Spesen abgerechnet.
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Volker Stück
· Artikel im Heft ·
Aktuelle gesetzliche Grundlagen der Betriebsratsvergütung
Nach § 37 Abs. 1 BetrVG führen die Mitglieder des Betriebsrats ihr Amt
Vergütung nach der (richtigen) Vergleichsgruppe
Ausgangspunkt für die Bestimmung einer rechtskonformen Betriebsratsvergütung ist die
Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
Zunächst gilt es jedoch, die allgemeinen Grundsätze anlässlich der Vergütung von
Die korrekte Bestimmung der Vergütung vollständig freigestellter Betriebsratsmitglieder stellt eine Herausforderung für Unternehmen dar
der BGH spielt im Arbeitsrecht eher keine übergeordnete Rolle, um es einmal vorsichtig zu formulieren. Nichtsdestotrotz hat ein Urteil des
Die Betriebsverfassung fußt auf dem Ehrenamtsprinzip. Wie ist dieses im deutschen Arbeitsrecht verankert