Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

Musterregelung
Ein Skandal sorgte für viel Aufmerksamkeit bei einem eher vernachlässigten Thema: der Betriebsratsvergütung. Dabei steckt hier der Teufel im Detail und Arbeitgeber sollten auf „richtige“ Formulierungen achten, die neben dem Gesetz die aktuelle Rechtsprechung und Literatur berücksichtigen. Wie kann eine Richtlinie zur Vergütung von insbesondere freigestellten Betriebsratsmitgliedern aussehen?
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 Bild: Oleksandr Dibrova/stock.adobe.com
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1 Der VW-Skandal

Die Problematik der „richtigen“ Vergütung von Betriebsräten ist spätestens seit dem Hartz/Volkert-VW-Skandal im öffentlichen Bewusstsein angekommen: Der Betriebsratsvorsitzende des VW-Konzerns Klaus Volkert, seit 1978 freigestelltes Betriebsratsmitglied (§ 38 BetrVG) und seit 1990 Betriebsratsvorsitzender, Konzern- und Gesamtbetriebsratsvorsitzender, bezog ein Gehalt auf dem Level eines Top-Managers (200.000Euro/Jahr), hatte sich Sonderboni in Millionenhöhe auszahlen lassen (ca. 2 Mio. Euro) und private Ausgaben, u. a. für eine brasilianische Geliebte (ca. 230.000 Euro), als Spesen abgerechnet.

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Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
Seite 480 bis 483
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Body Teil 1

Aktuelle gesetzliche Grundlagen der Betriebsratsvergütung

Nach § 37 Abs. 1 BetrVG führen die Mitglieder des Betriebsrats ihr Amt

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Vergütung nach der (richtigen) Vergleichsgruppe

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