1 Der VW-Skandal
Die Problematik der „richtigen“ Vergütung von Betriebsräten ist spätestens seit dem Hartz/Volkert-VW-Skandal im öffentlichen Bewusstsein angekommen: Der Betriebsratsvorsitzende des VW-Konzerns Klaus Volkert, seit 1978 freigestelltes Betriebsratsmitglied (§ 38 BetrVG) und seit 1990 Betriebsratsvorsitzender, Konzern- und Gesamtbetriebsratsvorsitzender, bezog ein Gehalt auf dem Level eines Top-Managers (200.000Euro/Jahr), hatte sich Sonderboni in Millionenhöhe auszahlen lassen (ca. 2 Mio. Euro) und private Ausgaben, u. a. für eine brasilianische Geliebte (ca. 230.000 Euro), als Spesen abgerechnet.
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